- Wie soll auf diese Entwicklung reagiert werden?
- Wo liegen die Stärken, wo die Schwächen unserer Stadt?
- Was ist zu tun, um die Lebensqualität für Jugendliche, Familien und ältere Mitbürger zu erhalten und zu verbessern?
- Wie müssen Plätze, Straßen und Wohnquartiere gestaltet und aufgewertet werden?
- Wie kann die wohnortnahe Versorgung und die Schaffung weiterer Arbeitsplätze erreicht werden?
- Welche sozialen und kulturellen Initiativen sind notwendig bzw. wie können vorhandene Angebote angepasst werden, damit das Zusammenleben in Aulendorf noch besser gelingt?
Das im Laufe des Jahres 2015 erarbeitete integrierte Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK-2025) greift diese Fragen auf und formuliert Entwicklungsziele, um die Weichen für die Zukunftsgestaltung in Aulendorf zu stellen. Es gründet auf einen gemeinsamen Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, gesellschaftlichen Organisationen, Politik und Verwaltung. Als überzeugendes Ergebnis dieses Dialoges konnten zahlreiche Anregungen und Vorschläge in das Konzept übernommen werden.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept 2025 richtet seinen Blick in die Zukunft und soll die Bürgerinnen und Bürger animieren, sich auch künftig für die Belange der Stadt zu engagieren. Es bildet eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Aulendorf mit ihren drei Ortsteilen.
Der Prozess ist mit der Verabschiedung des Stadtentwicklungskonzeptes am 25.01.2016 im Gemeinderat jedoch noch nicht zu Ende. Vielmehr werden die gewonnenen Erkenntnisse in konkreten Projekten im Dialog mit der Bürgerschaft weiterentwickelt und fort geschrieben, so dass Aulendorf auch in Zukunft ein attraktiver Wohn-, Arbeits-, und Freizeitort bleibt.
Beteiligungsprozess
Der Prozess zur Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Aulendorf 2025 PDF (PDF-Dokument, 3,93 MB, 16.01.2016) dauerte von Februar bis November 2015. Gewählte Bürgervertreter, Vereinsvorstände und engagierte Vertreter unterschiedlicher Interessengruppierungen bildeten die Steuerungsgruppe, die den gesamten Prozess in drei zentralen Sitzungen begleitete.
Der Gemeinderat beriet auf einer Klausurtagung im September 2015 über die Vorarbeiten zum Konzept. Anfang März 2015 bildete ein mit 100 Personen besuchtes Bürgerforum den öffentlichen Auftakt und sammelte erste Schwächen und Konfliktpunkte aber auch Stärken und die Potenziale, die von der Bürgerschaft in der Stadt gesehen wurden. Daraus entwickelten sich folgende Themenworkshops:
- Stadtgestaltung
- Flächenentwicklung und Ökologie
- Bürgerengagement
- Seniorengerechtes Aulendorf
- Jugend in Aulendorf
- Tourismus und Naherholung
- Wirtschaftsforum
Ergänzend wurden weitere Werkstattgespräche mit Bürgern, Vereinen und Unternehmern geführt. Über 150 Personen brachten sich bereits bis zu diesem Prozessstadium ein und trugen so zur Ziel- und Maßnahmenentwicklung bei. Beim Workshop »Jugendgerechtes Aulendorf« waren die Klassensprecher und Stellvertreter der Jahrgangsstufen 5 bis 12 der Schule am Schlosspark und des Gymnasiums Aulendorf eingeladen. Die Vorbereitung durch die Lehrer, die Beteiligung und das Engagement der Schüler sowie der Schulsozialarbeiterin und des Leiters des Jugendhauses waren vorbildlich. Die 50 Klassenvertreter brachten die gesammelten Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge von ca. 800 Schüler/innen ein.
Im zweiten und abschließenden Bürgerforum Ende Oktober 2015 diskutierten noch einmal rund 35 Personen die Zielvorstellungen und brachten abschließende Impulse ein, bevor der Bericht Ende November 2015 an die Stadt Aulendorf übergeben wurde.
Insgesamt beteiligten sich so ca. 1.000 Bürger direkt an der Entstehung des Stadtentwicklungskonzeptes ISEK-2025:
Zeit | Thema |
07.04.2014 | Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat in seiner Sitzung am 07.04.2014 beschlossen, die Aufnahme in das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ zu beantragen. Inhalt der Antragstellung ist die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und die Nutzbarmachung der Gewerbefläche entlang der „Waldseer Straße“. Pressebericht 11.04.2014 PDF (PDF-Dokument, 210,31 KB, 20.02.2016) |
10.07.2014 | Das Ministerium für Verkehr- und Infrastruktur Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 10.07.2014 mitgeteilt, dass der Antrag der Stadt Aulendorf in das Förderprogramm 2014 aufgenommen wird. Der Bewilligungsbescheid vom 21.08.2014 liegt vor. |
20.10.2014 | Das Büro Neuland+, Tourismus-, Standort- und Regionalentwicklung GmbH & Co. KG aus Aulendorf wurde am 20.10.2014 vom Gemeinderat mit der Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ mit einem Volumen von 40.959 € beauftragt. Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept sollen unter Berücksichtigung von aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen übergeordnete Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung von Aulendorf umfassend und perspektivisch aufgezeigt und eine fachübergreifende Stadtentwicklungsstrategie formuliert werden. Pressebericht 22.10.2014 PDF (PDF-Dokument, 727,79 KB, 20.02.2016) |
06.02.2015 | 1. Sitzung Steuerungskreis |
06.03.2015 | 1. Bürgerforum |
2015 | 2. Sitzung Steuerungskreis |
März bis Mai 2015 | Werkstattgespräche mit Bürgern, Vereinen und Unternehmern |
April 2015 | HGV Gewerbeschau |
Mai 2015 | Workshop Flächenentwicklung |
Mai 2015 | Workshop Seniorengerechtes Aulendorf |
Juni 2015 | Workshop Stadtgestaltung |
Juni 2015 | Workshop Ökologie und Nachhaltigkeit |
Juni 2015 | Workshop Tourismus und Naherholung |
Juli 2015 | Workshop Bürgerengagement |
Juli 2015 | Klassenstunde in allen Klassen "Jugendgerechtes Aulendorf" |
15.07.2015 | Workshop "Jugendgerechtes Aulendorf" (mit Klassensprechern) |
21.07.2015 | 3. Sitzung Steuerungskreis mit Ergebnisbilanzierung |
26.09.2015 | Klausurtagung Gemeinderat |
22.10.2015 | Wirtschaftsforum |
28.10.2015 | 2. Bürgerforum |
25.01.2016 | ISEK-2025 Beschluss im Gemeinderat |
ISEK-Leitbild 2015-2025
Das ISEK-Leitbild 2015-2025 dient als Orientierungsrahmen für die Stadt Aulendorf und deren Bürgerinnen und Bürger sowie als Grundlage für kommunalpolitische Entscheidungen. Es fasst mittel- und langfristige Entwicklungsziele zusammen.
Das kommunale Entwicklungsleitbild ist im Zusammenhang mit den örtlichen und regionalen Teil- konzepten und -plänen zu sehen, denen ebenfalls Leitgedanken zur mittelfristigen Entwicklung zu Grunde liegen (z. B. Bauleitplanungen, Flächennutzungsplan, Verkehrsplanung, Energiekonzept, Raumordnungskonzepte). Im Unterschied zu diesen fachplanerisch aus gerichteten Teilplänen und Expertisen soll das vorliegende kommunale Entwicklungsleitbild als fachübergreifendes Leit- bzw. Steuerungsinstrument dienen.
Eine erste Überprüfung und Fortschreibung des Entwicklungsleitbildes soll unter Berücksichtigung der bis dahin gemachten Anwendungserfahrungen spätestens 2019/2020 nach den Kommunalwahlen erfolgen.
Aulendorf 2025 ist
- ein familienfreundlicher Wohnstandort mit guten Nahversorgungs-, Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangeboten, einer guten Naherholungsinfrastruktur, gut erreichbaren Arbeitsplätzen in der Region sowie einer generationengerechten Gestaltung der innerörtlichen Mobilität, des Wohnangebotes und des öffentlichen Raumes.
- eine Bürgerkommune, die eine hohe Servicequalität über eine dienstleistungsorientierte Verwaltung lebt, das bürgerschaftliche Engagement würdigt und über Unterstützungsstrukturen stärkt sowie auf eine Ausweitung der Beteiligungsstrukturen bei der Willensbildung und dem politischen Handeln setzt.
- ein Wirtschaftsstandort, der wachsende Beschäftigungszahlen im Bereich der Produktion und der Dienstleistung vor Ort aufweist, die vielfältige Kleingewerbestruktur pflegt und die Rahmenbedingungen für den Klinik-/Gesundheitsstandort sowie das Kompetenzfeld Tiergesundheit und Landwirtschaft langfristig absichert.
- eine ressourcenbewusste Stadt, die eine flächensparende Politik nach dem Prinzip »Innenentwicklung vor Außenentwicklung« verfolgt, sich für Klimaschutz und Energieeffizienz einsetzt, den Bahnverkehr/-standort fördert und ökologische Zielsetzungen bei der Stadtgestaltung, in der Baukultur und der Wohnumfeld-Gestaltung beachtet.
- eine solide wirtschaftende Stadt, die die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger mit Abgaben und Steuern, unter anderem durch eine interkommunale Zusammenarbeit, auf einem erträglichen Niveau hält und sich über den weiteren Schuldenabbau zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bekennt. Ziel ist die Senkung der pro Kopfverschuldung auf 1.000 EUR/Einwohner bis 2025.
- eine Stadt mit einem positiven Imagewandel, der durch die kontinuierliche Kommunikation der Standortvorteile und der lebendigen Bürgergemeinde, sowie einer maßgeblichen Verbesserung des Stadtbildes (Bahnhofsumgebung, Bachstraße, Hauptstraße, Schlossplatz) erreicht wird.
ISEK-Entwicklungsziele 2015-2025
Entwicklungziel 1: Verbesserung von Stadtgestaltung und optischem Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes
Der Zustand und die Gestaltung des öffentlichen Raumes prägen die Wahrnehmung der Stadt durch Bewohner und Besucher. Deshalb ist die Innenstadt als zentraler Einkaufs-, Versorgungs- und Wohnstandort sowie als kulturelle Stadtmitte mit dem Ziel einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität zu erhalten und zu stärken. Aulendorf soll als »Stadt der kurzen Wege« gestaltet werden, wozu auch gehört, den Bahnknotenpunkt Aulendorf als attraktiven Standortfaktor wahrzunehmen und zu gestalten.
- Teilziel 1.1:
Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes des Bahnhofsgebäudes, der Bahnhofsumgebung und der Anbindung in die Innenstadt, zur Aufwertung des Entrées in die Stadt Aulendorf. - Teilziel 1.2:
Durchgängige und verkehrsberuhigte Gestaltung der Hauptstraße zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Weiterentwicklung und Sicherung der Hauptstraße als zentraler Einkaufs- und Dienstleistungsbereich. - Teilziel 1.3:
Gestaltung der Bachstraße zur Stärkung der Geschäftslage und als attraktive Verbindung zwischen Hauptstraße und Bahnhof. - Teilziel 1.4:
Sichtbarmachung und Erlebbarmachung des Mühlbachs im Stadtgefüge, den Gumpen als privater und öffentlicher Grünbereich erhalten und gestalten. - Teilziel 1.5:
Ausbau der informellen sozialen Treffpunktstrukturen (z.B. Sitzgruppen, neue soziale Angebote) im Innenstadtbereich, u. a. als Gegengewicht zu möglichen Funktionsverlusten durch Einzelhandelsareale am Stadtrand bzw. Internethandel. - Teilziel 1.6:
Kontinuierliche Pflege des öffentlichen Raumes (Park- und Wanderwege, Grünanlagen, Parkbänke etc.) sowie der straßenbegleitenden Grünanlagen.
Entwicklungsziel 2: Ressourcenschonende Flächenentwicklung nach der Vorgabe Innen- vor Außenentwicklung
Die wachsende Wohnnachfrage und der gewerbliche Entwicklungsbedarf kann zum Teil durch die Ausschöpfung des Potenzials für Innenentwicklung gedeckt werden. Bei Neuausweisungen von Wohn- und Gewerbebauflächen sollen bisher nicht erschlossene Bereiche innerhalb von rechtskräftigen Bebauungsplänen als Kompensationsflächen geprüft werden. Bei Grundstücksverkäufen von Seiten der Stadt wird das Prinzip der Bebauungsverpflichtung (Bauzwang) durchgängig umgesetzt.
- Teilziel 2.1:
Ausschöpfung des Potenzials für Innenentwicklung bei der Erschließung von Wohnflächen im Innenbereich (Ebisweiler Straße, Riedweg) und innerhalb von Flächen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen (Bildstock, Mahlweiher, Booser Straße, Galgenbühl, Allewindenstraße). - Teilziel 2.2:
Zur Standortsicherung des LAZBW keine weitere Entwicklung von Wohnbaugebieten in Richtung Ebisweiler, sowie keine weitere Einengung der Verbindung von Park und freier Landschaft. Rücknahme der Ausweisung von Wohnbauflächen nordwestlich Bändelstockweg und südwestlich Laurenbühl aus dem Flächen nutzungsplan. - Teilziel 2.3:
Entwicklung von zukünftigen Wohnbauflächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Nähe und Höhenlage von Versorgungseinrichtungen, z. B. Bereich Bildstock-Hillstraße, Bereich Steinenbacher Weg, Bereich Lehmgrubenweg, Bereich Booser Straße. - Teilziel 2.4:
Ausschöpfung des Potenzials für die Innenentwicklung bei der Erschließung von gewerblichen Bauflächen durch Nachnutzung von Industriebrachen (Alte Waldseer Straße) und Bebauung von freien Flächen bzw. Erschließung von Flächen innerhalb der Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne (Sandäcker II, Sandäcker III, Oberrauhen). - Teilziel 2.5:
Vorrangige Erweiterung des Gewerbegebietes Oberrauhen für arbeitsplatzintensive Produktionen und Dienstleistungen mit großem Flächenbedarf. Überprüfung der bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Erweiterungsflächen im Bereich Sandäcker ggf. Rücknahme als Kompensationsflächen. Maßvolle Erweiterung Gewerbegebiet Sandäcker für Betriebe mit kleinem Flächenanspruch. - Teilziel 2.6:
Die Erschließung darüber hinausgehender weiterer Flächen ist im Rahmen von interkommunalen Gewerbegebieten zu prüfen.
Entwicklungsziel 3: Beachtung ökologischer Zielsetzungen bei Stadtgestaltung und Flächenentwicklung
Innerstädtische Grünflächen wie private Gärten, Parks, Alleen, Wegebegleitgrün, Streuobstwiesen in Ortsrandlagen etc. sind Grundlagen städtischer Lebensqualität, verbessern das Klima, reinigen die Luft und sind Ressource für ein ökologisches Gleichgewicht. Die Schussentalaue und das Gebiet Mahlweiher-Wannenbergweiher sind wichtige Landschaftsbestandteile für Ökologie und Naherholung.
- Teilziel 3.1:
Pflege und Erhaltung der innerstädtischen Grünflächen und der Grünausstattung, Begrünung von Stadtstraßen mit Einzelbäumen und Alleen, Anlegen von Blühflächen, Dauerbepflanzung von Verkehrsinseln und Wegebegleitgrün mit Stauden und Gehölzen. - Teilziel 3.2:
Festsetzung von öffentlichem Wegebegleitgrün mit Baumbepflanzung in neuen Bebauungsplänen, Herstellen von Grünverbindungen Park-Innenstadt, Eingrünung der Ortsränder im Übergang zwischen Siedlungsfläche und freier Landschaft durch Erhalten und Neuanlegen von Streuobstwiesen und Feldhecken (Ausgleichsmaßnahmen). - Teilziel 3.3:
Ökologische Aufwertung der Schussentalaue durch Weiterentwicklung der Renaturierung der Schussen im Auen- und im Stadtbereich und Ergänzung durch Angebote zur Naherholung. - Teilziel 3.4:
Ökologische Aufwertung durch Entschlammung und Sanierung von Mahlweiher und Wannenbergweiher und Gestaltung als innenstadtnahes Erholungsgebiet.
Entwicklungsziel 4: Aulendorf ist und bleibt eine Energie- und Klimaschutzgemeinde und entwickelt diese im Rahmen des European Energy Award weiter
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz, der Auf- und Ausbau nachhaltiger Mobilitätslösungen sind dabei wichtige Aspekte.
- Teilziel 4.1:
Das energiebewusste Handeln wird ausgebaut und der CO2Ausstoß nachhaltig gesenkt.
Ziele 2020 (2050):- Reduzierung der CO2Emissionen (Bezugsjahr 1990): > 40 % (> 80 bis 95 %).
- Teilziel 4.2:
Die Anteile des regenerativen Stroms und der Wärmeerzeugung werden weiter erhöht.
Ziele bis 2020 (2050) – Bezugsjahr 2008:- Anteil regenerative Stromerzeugung > 35 % (> 50 %);
- Anteil regenerative Wärmeerzeugung > 20 % (> 80 %).
Entwicklungsziel 5: Die innergemeindliche Mobilität für nicht motorisierte Zielgruppen wird ausgebaut sowie der innerstädtische Verkehr und die damit verbundenen Lärmbelastungen reduziert
- Teilziel 5.1:
Verbesserung der innergemeindlichen Mobilität (innerstädtische wie mit Teilorten) durch die Einrichtung von (bürgerschaftlich getragenen) Fahrdiensten und dem Ausbau des Radwegenetzes. - Teilziel 5.2:
Reduzierung des Durchgangs- und Quellverkehrs in der Kernstadt (u. a. Parksuchverkehr) und Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße. Ein Flächenkorridor von der Waldseer Straße zur Schussenrieder Straße ist für eine mögliche innerörtliche Entlastungsstraße freizuhalten. - Teilziel 5.3:
Verbesserung der Verkehrsanbindung über Zuwegung Gewerbegebiet Sandäcker (Zollenreuter Straße). Das langfristige Ziel einer Umgehungsstraße (Süd-/Nordumfahrung) soll weiter geprüft werden. - Teilziel 5.4:
Umsetzung der Lärmschutzaktivitäten, z. B. durch die Erneuerung bestehender Fahrbahnbeläge, der Errichtung einer Lärmschutzwand, Geschwindigkeitsreduzierungen und -überwachungen, Anschaffung von lärmarmen kommunalen Fahrzeugen. - Teilziel 5.5:
Förderung des Ausbaus der Infrastruktur für E-Mobilität (ggf. in Verbindung mit Sharing-Modellen).
Entwicklungziel 6: Kinder-, Jugend-, Senioren- und Familienfreundlichkeit sind Maßstab für die Lebensqualität in Aulendorf
Die soziale Infrastruktur im Sinne bedarfsgerechter Bildungs-, Betreuungs-, Gesundheits-, Spiel- und Kreativitätslösungen sind zu planen und fortzuschreiben.
- Teilziel 6.1:
Der Wohnstandort Aulendorf ist geprägt durch ein ausdifferenziertes Betreuungsangebot, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im bestehenden System ermöglicht. - Teilziel 6.2:
Das alle Bildungsstufen umfassende, gute allgemeinbildende und berufsbildende Schul- und Bildungsangebot ist im Bestand zu erhalten und durch Sanierungen und andere Investitionen zu qualifizieren. - Teilziel 6.3:
Im Sinne einer seniorengerechten Stadt wird die räumliche Infrastruktur Schritt für Schritt in wachsendem Maße barrierefrei gestaltet, der Aus- und Umbau senioren- und behindertengerechter Wohnungen gefördert und zusammen mit dem Seniorenbeirat ein wertschätzendes Klima geschaffen sowie seniorengerechte Angebote weiterentwickelt. - Teilziel 6.4:
Neben der Förderung der Vereinsjugendarbeit gehört die offene Jugendarbeit mit Räumen und die Schulsozialarbeit zum festen Bestandteil der lokalen Infrastruktur. Entwicklungspotenzial besteht bei der Schaffung und Nachqualifizierung von weiterer Freizeitinfrastruktur (Fun-Sport, Gestaltung von öffentlichen jugendgerechten Plätzen). - Teilziel 6.5:
Die Sportstätten werden durch Sanierungen und Erneuerungen (Leichtathletik-Anlagen sowie der Schaffung einer Kletterwand in guter Qualität) funktionsfähig erhalten.
Entwicklungsziel 7: Aulendorf entwickelt sein Profil als bürgerengagierte und –orientierte Kommune weiter
Dies wird erreicht durch eine hohe Servicequalität, über eine dienstleistungsorientierte Verwaltung, die Würdigung und die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements sowie durch die Ausweitung der Beteiligungsstrukturen bei der Willensbildung und dem politischen Handeln.
- Teilziel 7.1:
Gezielte Förderung und Kostenentlastung der Vereine (z. B. Maßnahmen des Bauhofes werden wieder kostenfrei geleistet, eine Hallennutzung pro Jahr ist mietfrei). Neben der bestehenden Jugendförderung wird eine Investitions- und Projektförderung eingeführt. - Teilziel 7.2:
Die Unterstützung von neuem und bestehendem Ehrenamt wird durch die Schaffung einer Servicestelle in der Stadtverwaltung forciert. - Teilziel 7.3:
Die Beteiligungsformen von Bürgern und Organisationen der Stadt werden über die bestehenden Informationsangebote hinaus ausgeweitet. Formen sind hier der Jugendausschuss und ein alle zwei Jahre in Kooperation mit den Schulen durchzuführendes Jugendforum, die Arbeit des Stadtseniorenrates sowie die gerade entstehende Koordinierungsstruktur zur Weiterentwicklung der Willkommens kultur für Zuzügler bzw. Asylsuchende. Die Gemeinde erstellt ein Konzept mit Leitlinien für die darüber hinausgehende Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung. - Teilziel 7.4:
Das Potenzial der Bürgergemeinde Aulendorf wird als Standortfaktor nach innen wie außen weiterentwickelt. Das Erreichen der Schuldengrenze von 1.000 EUR/Einwohner wird mit einem Stadt- und Dankeschön-Fest besonders gefeiert.
Entwicklungsziel 8: Die Freizeit- und Naherholungsinfrastruktur wird im Bereich Rad, Wandern und Spiel weiterentwickelt sowie konstant gepflegt
Das touristische Potenzial der Wohnmobilisten und der Tagestouristen wird – neben der Bestandspflege der bestehenden Klinik- und Beherbergungsangebote – systematischer erschlossen.
- Teilziel 8.1:
Schaffung, Erhalt und Pflege einer qualitativ guten öffentlichen Infrastruktur für die Naherholung der Bevölkerung, der Gäste der Umgebung und der Kliniken sowie für Wohnmobilisten. - Teilziel 8.2:
Nachhaltige Sicherung des Therme-Standortes. Die Therme ist ein zentraler tagestouristischer Leistungsträger mit Synergieeffekten für weitere touristische Leistungsträger und für die Wettbewerbsfähigkeit der Kliniken. - Teilziel 8.3:
Der Schwerpunkt der touristischen Weiterentwicklung liegt in der Schaffung und Vermarktung von erlebnisorientierten tagestouristischen Angeboten zusammen mit (neuen) touristischen Leistungsträgern. Hierfür sind eine konzeptionelle Aufstellung und die Überprüfung der Aufgaben der Tourist-Info notwendig.
Entwicklungziel 9: In der Wirtschaftsförderung steht die Stadt in enger Verbindung mit den bestehenden Handels- und Gewerbebetrieben, hält Erweiterungsflächen für die ansässigen Betriebe vor und bevorzugt bei Neuansiedlungen arbeitsplatzintensive Betriebe
Ein großer Nachholbedarf besteht bei Arbeitsplätzen für Frauen.
- Teilziel 9.1:
Es erfolgt ein kontinuierlicher Austausch über die Kooperationsthemen in Form von zwei bis drei Gesprächsrunden pro Jahr mit dem Handels- und Gewerbeverein sowie mindestens einem jährlich stattfindenden Wirtschaftsforum mit den in überregionalen Märkten agierenden Betrieben. - Teilziel 9.2:
Die Ansiedlung von arbeitsintensiven Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Oberrauhen und von Dienstleistungsbetrieben an der alten Waldseer Straße wird angestrebt. Ziele sind der Ausbau von wohnortnahen Beschäftigungs- und Ausbildungsplätzen, insbesondere auch für Frauen. - Teilziel 9.3.
Die berufliche Integration von Zuwanderern und Asylsuchenden wird zusammen mit der lokalen Wirtschaft unterstützt.
Entwicklungsziel 10: Die technische Infrastruktur wird bedarfsgerecht – angepasst an die finanziellen Möglichkeiten der Stadt – ausgebaut bzw. nachqualifiziert
- Teilziel 10.1:
Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch Anbindung der unterversorgten Teilorte an Glasfaserleitungen (50-100 Mbit/s) sowie Ausbau Fibre to the Home (FTTB/FTTH) in den Ortsteilen und teilweise in der Kernstadt. - Teilziel 10.2:
Verringerung der hohen Wasserverluste durch Sanierungen der defekten Wasserleitungen in diversen Straßenzügen sowie Sanierung des Hochbehälters Buchwald. - Teilziel 10.3:
Umfangreiche Sanierung von Abwasserleitungen in künftigen Jahren aufgrund der Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung (Aufzählung der Straßen als Anlage), Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen an der Kläranlage sowie Sanierung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) und Vorklärbeckens der Kläranlage Aulendorf, RÜB Mitte Ost/RÜB Steinenbach, RÜB Tannhausen.
ISEK-Maßnahmen 2015-2025
Die im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 vorgeschlagenen Maßnahmen PDF (PDF-Dokument, 246,42 KB, 17.01.2016) sind in einer tabellarischen Aufstellung zusammengefasst. Die Maßnahmen sind jeweils den Entwicklungszielen zugeordnet und mit einer Einschätzung der Priorität, sowie einem Zeithorizont versehen. Der Zeithorizont für die Durchführung der Maßnahmen wird untergliedert in kurzfristige (bis 2019), mittelfristige (bis 2022) und langfristige (bis 2025) Perspektiven.
Die wichtigsten städtebaulichen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen werden im Stadtentwicklungskonzept PDF (PDF-Dokument, 3,93 MB, 16.01.2016) in Skizzenform dargestellt und erläutert.