Lärmaktionsplanung Stufe 4 - Schlussbericht
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Aulendorf zur Teilnahme an der Lärmaktionsplanung Stufe 4 verpflichtet.
Die vorliegende Lärmaktionsplanung betrifft Stufe 4 und konzentriert sich auf den Straßenverkehrslärm.
Der Schienenverkehrslärm wird zentral vom Eisenbahnbundesamt behandelt und obliegt nicht der Stadt Aulendorf.
Lärmaktionsplan 2015 der Stadt Aulendorf
Der Stadt Aulendorf hat den Lärmaktionsplan 2015 PDF am 28.09.2015 als Grundlage für das weitere Vorgehen zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beschlossen.
Mit dem Lärmaktionsplan liegt nun ein Konzept zur Lärmminderung an den Lärmschwerpunkten in Aulendorf vor. Der Lärmaktionsplan entfaltet für die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger eine Bindewirkung.
Gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern wird deshalb die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Straßenlärmbelastung abgestimmt, um die Stadt durch weniger Lärm lebenswerter und attraktiver zu machen.
Maßnahmenplanung Aulendorf
Im Lärmaktionsplan sind kurzfristige (< 2 Jahre), mittelfristige (< 5 -10 Jahre) und langfristige Maßnahmen vorgesehen, mit denen die Lärmbelastungen in Aulendorf kontinuierlich verringert werden können.
Maßnahme 1 – Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge (kurzfristig)
- Poststraße
Zur Minderung der Lärmbelastungen durch Schlaglöcher und Fahrbahnunebenheiten
ist der Ausbau der Poststraße vorgesehen, die sich derzeit in einem sehr schlechten baulichenZustand befindet. - L285, Bereich Mockenstraße/Einmündung Hauptstraße
Im Bereich der Mockenstraße besteht aufgrund einer Fahrbahnunebenheit (frühere Verkehrsinsel) eine erhöhte Lärmquelle, die behoben werden muss.
Maßnahme 2 - Lärmschutzwände (mittelfristig)
Aufgrund der freien Flächen entlang der L 285 zwischen dem bestehenden Lärmschutzwall und der Brücke Allewindenstraße ist als mittelfristige Maßnahme der Bau von Lärmschutzwänden möglich, um die dahinter liegenden Wohngebiete zu schützen. Beim Bau der Lärmschutzwand zwischen der Brücke Allewindenstraße und dem der Wohnbebauung benachbarten Gewerbe mit einer Höhe von 1,80 m und ca. 150 m Länge ergeben sich Minderungen der Betroffenheiten.
Bei Fortführung der Lärmschutzwand bis zum bestehenden Lärmschutzwall (weitere rund 50 m) reduzieren sich die Betroffenheiten lediglich noch um 5 belastete Einwohner im Bereich 50 bis 55 dB(A), da vorrangig das vorgelagerte Gewerbe durch die Lärmschutzwand geschützt wird.
Maßnahme 3 - Geschwindigkeitsreduzierung und -überwachung (kurzfristig)
- L284, Schussenrieder Straße ab Hausnummer 36 bis zum Ortsende Richtung Otterswang, Tempo-30 ganztags
Derzeit besteht in Aulendorf auf der Schussenrieder Straße (L 284) auf Höhe des Parksanatoriums eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Im weiteren Verlauf der Schussenrieder Straße in stadtauswärtiger Richtung wiesen die Bewohner auf Lärmbelastungen hin und daß bereits weit vor dem Ortsausgangsschild die Autofahrer deutlich schneller fahren als den derzeit zulässigen 50 km/h. Zum Schutz der Wohnbevölkerung ist daher die Fortführung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit 30 km/h vorgesehen. Gleichzeitig wirkt sich die Geschwindigkeitsreduzierung positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Dies ist aufgrund der Nähe zur Schule und den Sportstätten im betrachteten Bereich der L 284 von besonderer Bedeutung. - L285, ab Einmündung Booser Straße bis zur Altshauser Straße, Tempo-30 nachts
An der L 285 Mockenstraße/ Allewindenstraße befindet sich ein Lärmschwerpunkt. Um diesen Bereich vor allem während des Nachtzeitraums zu entlasten, soll zwischen dem Abzweig Booser Straße und dem Abzweig Altshauser Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Nacht herabgesetzt werden. - Mockenstraße/Allewindenstraße, stationäre Überwachungsanlage
Zur Gewährleistung der Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung ist eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich Mockenstraße/ Allewindenstraße geplant.
Maßnahme 4 – Verkehrsfluss verstetigen (langfristig)
- Kreisverkehr am Knotenpunkt Allewindenstraße/Schwarzhausstraße
Mit dem Bau eines Kreisverkehrs kann an diesem Knotenpunkt eine Verbesserung der Verkehrssituation der derzeitigen Ampelanlage von QSV F auf QSV A erreicht werden. Erfahrungsgemäß erzeugen Kreisverkehre gegenüber herkömmlichen Kreuzungen im Mittel bis zu 3 dB(A) weniger Lärm.
Maßnahme 5 - Ortsumgehung (langfristig)
Im Zuge des Verkehrskonzeptes für die Stadt Aulendorf wurde insgesamt ein Durchgangsverkehr von 29 % ermittelt, wobei 48 % davon dem Schwerverkehr zuzuordnen sind. Ein entsprechendes Potential ergibt sich für die Verkehrsentlastung im Zuge einer Ortsumgehung. Ein konkreter Verlauf der Ortsumgehungen ist derzeit noch nicht festgelegt. Bei der Planung der Ortsumgehungen sind die Belange des Naturschutzes (Berührung FFH-Gebiet, mögliche Zerschneidung von Biotopen) und des Bodenschutzes (schonender, haushälterischer Umgang mit Boden) zu beachten. Im Zuge einer konkreten Planung sind dann auch Verkehrsverlagerungseffekte aufgrund der Ortsumgehung in ihrer Gesamtbilanz zu berücksichtigen (Entlastung auf der einen Straße, Belastung auf anderen Straßen).
- Umgehungsstraße Waldseer Straße – L284
Um den Durchgangsverkehr aus dem Stadtgebiet Aulendorf zu entfernen, wären Ortsumgehungen zur Entlastung der L 284 in Nord-Süd-Richtung oder zur Entlastung der L 285 in Ost-West-Richtung denkbar. Im Falle der L 284 bestanden bereits 2007 Planungen den Verkehr verstärkt über die Poststraße und Waldseer Straße zu führen und somit entlang des Stadtrandes von Aulendorf. - Umgehungsstraße Ost-West-Richtung
Die Umgehung des Stadtgebietes Aulendorf in Ost-West-Richtung könnte westlich von Aulendorf geführt werden. Auf der Verkehrsachse zwischen Ravensburg, Aulendorf und Saulgau fließt viel Verkehr, der südöstlich im Bereich Zollenreute durch eine Ortsumgehung aufgenommen und an der L 286/L285 wieder zusammengeführt werden könnte.
Maßnahme 6 - Begleitende Konzepte
Derzeit werden parallel zur Lärmaktionsplanung ein Verkehrskonzept und ein integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2015 - 2025) für Aulendorf aufgestellt. Die nachfolgend genannten Maßnahmen können begleitend zur Lärmminderung beitragen:
- Stadtentwicklungsplanung
Schließen von Baulücken
- Vekehrsentwicklungsplanung
Förderung Radverkehr (Abstellanlagen Bahnhof, Radwegenetz Landkreis)
Förderung Fußverkehr Förderung ÖPNV
Förderung Car Sharing
Förderung Anschaffung lärmarmer Fahrzeuge im kommunalen Nutzungsbereich (Vorbildfunktion, Ladestation für Elektrofahrzeuge bereits vorhanden)
Parksuchverkehr verringern (stärkere Nutzung Tiefgaragen)
- Bauleitplanung
Abstände zur Straße vergrößern
Grundrissgestaltung beim Bau neuer Gebäude
Beteiligungsprozess
2010 | Verkehrsmonitoring LUBW |
23.03.2012 | Kooperationserlass Umweltministerium |
08.10.2012 | Sachstandsinformation Lärmaktionsplanung im Gemeinderat |
25.01.2013 | LUBW - Lärmkarten liegen vor |
25.02.2013 | Vorstellung der Kartierungsergebnisse LUBW im Gemeinderat |
22.03.2013 | Aufstellungsbeschluss und Auftragsvergabe zum Lärmaktionsplan im Gemeinderat |
08.07.2013 | Vorstellung der Ergebnisse der Vorprüfung der Kartierungsergebnisse LUBW im Gemeinderat |
16.09. – | Durchführung von Verkehrsmessungen in Aulendorf |
22.01.2014 | Ergebnisse der Verkehrserhebungen |
02.06.2014 | Erweiterung des Pflichtkartierungsbereiches um folgende Straßenabschnitte: |
15.01.2015 | Bürgerinformationsveranstaltung |
23.03.2015 | Beschluss zu Lärmminderungsmaßnahmen und Offenlage |
11.05.- | Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange |
28.09.2015 | Beschluss des Lärmaktionsplanes |
15.10.2015 | Meldung an EU / LUBW |
| Bekanntmachung |
Lärmkarten und Lärmschwerpunkte
Die Berechnung der Lärmkarten für die betroffenen Straßenabschnitte in Aulendorf wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt.
Diese Lärmkarten stellen die Grundlage für die Lärmaktionsplanung dar. Bei der Lärmaktionsplanung sind die Kommunen jedoch aufgefordert, diese Kartierung zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen und zu verfeinern. Die Stadt Aulendorf hat deshalb weitere Untersuchungen und Verkehrsmessungen durchgeführt und den Pflichtkartierungsbereich daraufhin um folgende Bereiche erweitert:
- L285 bis Stadtende Richtung Bad Saulgau
- Schwarzhausstraße, Poststraße, L284 bis Stadtende Schussenriederstraße
Weitere Informationen können hier abgerufen werden: