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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Online-Formulare

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Europäische Union

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Wahlen: Aulendorf

Seitenbereiche

Vorlesen
Wahlen

Wahlen

In diesem Bereich werden Sie über alle wichtigen Angelegenheiten zu anstehenden Wahlen und Abstimmungen informiert. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Wahlamt wenden.

Hauptbereich

Grundsätzliches:
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen dazu.

Wahlgrundsätze:
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Bürgermeisterwahl 07.07.2024

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen:

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.

Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z.B. bei Krankheit oder Tod).

Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Gründsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 07.07.2024

Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden.

Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.

Lfd. Nr.Familienname, Vorname(n)Beruf oder StandGeburtsjahrWohnort

1

Burth, MatthiasBürgermeister1969Aulendorf
2Merk, DominikIT Operations Manager1985Aulendorf

Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.

Aulendorf, den 18.06.2024

Michael Halder
Stellvertrender Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 07.07.2024

Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl wird bekannt gemacht:

1. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt:

Nummer des Wahlbezirks

Abgrenzung des Wahlbezirks

Wahlraum

01

Grundschule

Grundschule, WB 01
Schulstraße 21, 88326 Aulendorf barrierefrei

02

Schulzentrum

Schulzentrum, WB 02
Schussenrieder Straße 25, 88326 Aulendorf
barrierefrei

03

Rathaus

Rathaus, WB 03, VHS-Raum Leseraum, Arkaden geradeaus Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf; barrierefrei

04

städt. Kindergarten

Kindergarten Villa Wirbelwind,
WB 04 Sandweg 52, 88326 Aulendorf
barrierefrei

05

Blönried

Blönried, WB 05, Feuerwehrgerätehaus
Wolpertswender Straße 1/1, 88326 Aulendorf
barrierefrei

06

Tannhausen

Tannhausen, WB 06, Dorfgemeinschaftshaus
Tannhauser Straße 34, 88326 Aulendorf; barrierefrei

07

Zollenreute

Zollenreute, WB 07, Dorfgemeinschaftshaus
Imterstraße 46, 88326 Aulendorf
barrierefrei

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 16.06.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.

3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel

  • den Namen eines/einer im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt.

5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Neben- raum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder
   b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.

7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält.

Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).

Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Aulendorf, 28.06.2024
Michael Halder
Stellvertretender Bürgermeister

 

Wahlergebnisse vergangener Wahlen

Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahl vom 09.06.2024

Unter folgendem Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024.

Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2021

Präsentation - Link zu den Wahlergebnissen der Bundestagsweahl 2021.
Beim Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres Rechenzentrums für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Wahlergebnisse zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

Beim Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres Rechenzentrums für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Wahlergebnis Europawahlen

Die Legislaturperiode des europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Für umfassendere Informationen über Wahlergebnisse (z.B. von früheren Wahlen) steht die Datenbank des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter www.statistik.baden-wuerttemberg.de/wahlen zur Verfügung.

Bürgermeisterwahl 2016

Der Bürgermeister wird auf 8 Jahre gewählt.
Die nächste Bürgermeisterwahl findet im Jahr 2024 statt.

Bundestagswahl 2017

Landtagswahlen Baden-Württemberg

Die Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags beträgt fünf Jahre.
Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 13. März 2016 statt.
 

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Mehr Informationen

Bürger-Informationssystem

Sie können sich auch direkt über das Bürgerinformationssystem der Stadt Aulendorf über Sitzungstermine, Tagesordnungen und die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates informieren.

Außerdem werden die Sitzungstermine in den Schaukästen im Schloss und in den Ortschaften, in der Schwäbischen Zeitung (Lokalausgabe Bad Waldsee-Aulendorf) sowie im aulendorf aktuell bekannt gemacht.

Mehr Informationen

Derzeit liegen uns keine Störungen vor

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