Grundsätzliches:
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen dazu.
Wahlgrundsätze:
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Bürgermeisterwahl 07.07.2024
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen:
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z.B. bei Krankheit oder Tod).
Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Gründsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 07.07.2024
Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden.
Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.
Lfd. Nr. | Familienname, Vorname(n) | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | Wohnort |
1 | Burth, Matthias | Bürgermeister | 1969 | Aulendorf |
2 | Merk, Dominik | IT Operations Manager | 1985 | Aulendorf |
Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.
Aulendorf, den 18.06.2024
Michael Halder
Stellvertrender Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 07.07.2024
Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl wird bekannt gemacht:
1. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt:
Nummer des Wahlbezirks | Abgrenzung des Wahlbezirks | Wahlraum |
01 | Grundschule | Grundschule, WB 01 |
02 | Schulzentrum | Schulzentrum, WB 02 |
03 | Rathaus | Rathaus, WB 03, VHS-Raum Leseraum, Arkaden geradeaus Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf; barrierefrei |
04 | städt. Kindergarten | Kindergarten Villa Wirbelwind, |
05 | Blönried | Blönried, WB 05, Feuerwehrgerätehaus |
06 | Tannhausen | Tannhausen, WB 06, Dorfgemeinschaftshaus |
07 | Zollenreute | Zollenreute, WB 07, Dorfgemeinschaftshaus |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 16.06.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
- den Namen eines/einer im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt.
5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Neben- raum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Aulendorf, 28.06.2024
Michael Halder
Stellvertretender Bürgermeister
Wahlergebnisse vergangener Wahlen
Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahl vom 09.06.2024
Unter folgendem Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024.
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2021
Präsentation - Link zu den Wahlergebnissen der Bundestagsweahl 2021.
Beim Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres Rechenzentrums für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Wahlergebnisse zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
Beim Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres Rechenzentrums für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Wahlergebnis Europawahlen
Die Legislaturperiode des europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.
- Wahlergebnis 2019 (Ergebnis Aulendorf) - barrierefrei
- Wahlergebnis 2019 (Ergebnis Aulendorf) - Web-App
- Wahlergebnis 2014 (Ergebnis Aulendorf)
Für umfassendere Informationen über Wahlergebnisse (z.B. von früheren Wahlen) steht die Datenbank des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter www.statistik.baden-wuerttemberg.de/wahlen zur Verfügung.
Wahlergebnis Kommunalwahlen 2019
Der Gemeinderat und der Kreistag werden alle fünf Jahre gewählt. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen finden sie hier:
Ergebnis Kommunalwahl 2019
- Ergebnis Gemeinderatswahl 2019 Stadt Aulendorf - barrierefrei
- Ergebnis Gemeinderatswahl 2019 Stadt Aulendorf - Web-App
- Ergebnis Ortschaft Tannhausen - barrierefrei
- Ergebnis Ortschaft Tannhausen - Web-App
- Ergebnis Ortschaft Tannhausen - pdf als Ersatz (PDF-Dokument, 850,50 KB, 04.06.2019)
- Ergebnis Ortschaft Blönried - barrierefrei
- Ergebnis Ortschaft Blönried - Web-App
- Ergebnis Ortschaft Blönried - pdf als Ersatz (PDF-Dokument, 984,24 KB, 04.06.2019)
- Ergebnis Ortschaft Zollenreute - barrierefrei
- Ergebnis Ortschaft Zollenreute - Web-App
- Ergebnis Ortschaft Zollenreute - pdf als Ersatz (PDF-Dokument, 559,14 KB, 04.06.2019)
Ergebnis Kommunalwahl 2014
Bürgermeisterwahl 2016
Der Bürgermeister wird auf 8 Jahre gewählt.
Die nächste Bürgermeisterwahl findet im Jahr 2024 statt.
Bundestagswahl 2017
Für umfassende Wahlergebnisse stehen Ihnen folgende Links zur Verfügung.
Ergebnisse der Erststimme "barrierefrei"
Landtagswahlen Baden-Württemberg
Die Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags beträgt fünf Jahre.
Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 13. März 2016 statt.