Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, ermittelt daraus die Bodenrichtwerte und erstattet alle 2 Jahre einen Grundstücksmarktbericht. Zudem werden Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellt.
Die Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie auch über Rechte, die auf den Grundstücken lasten. Einen Antrag auf Erstattung eines Gutachtens können neben Behörden und Gerichten auch die Eigentümer von Grundstücken oder die Inhaber von an Grundstücken lastenden Rechten stellen. Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung PDF der Stadt Aulendorf erhoben, aus denen die Gutachterausschüsse und ihre Geschäftsstellen finanziert werden.
Die gutachterliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden muss schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Geschäftsstelle
Stadt Aulendorf
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
z.Hd. Frau Petra Hofbaur
Hauptstraße 35
88326 Aulendorf
Telefonnummer: 07525 934-146
E-Mail schreiben
Vorsitzender des Gutachterausschusses: Peter Beilharz
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Gebundene Fertigungen des Grundstückmarktberichtes können bei der Geschäftsstelle zu einem Preis von 20,00 Euro je Exemplar bestellt werden.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Grundstückspreise, die auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche bezogen sind. Sie sind gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zu ermitteln.
Gebühren
Für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grund fallen Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung PDF der Stadt Aulendorf an. Für die Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere für Auskünfte aus und die Gewährung von Einsicht in die Kaufpreissammlungen werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung PDF der Stadt Aulendorf erhoben.
Mitglieder
Der Gemeinderat hat folgende Personen und Vertreter im Verhinderungsfall für die Zeit vom 31.12.2018 bis 31.12.2022 als Mitglieder in den Gutachterausschuss bestellt:
Mitglied | Funktion |
Beilharz Hans-Peter | Vorsitzender |
Gruber Dieter | stellv. Vorsitzender |
Holder Hartmut | Mitglied |
Epple Martin | Mitglied |
Haga Michael | Mitglied |
Sulzer Andreas | Mitglied |
Aufgaben des Gutachterausschusses
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die gesetzliche Grundlagen sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg geregelt.
Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- die Führung der Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderliche Daten
Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.
Zur Führung der Kaufpreissammlung er hält der Gutachterausschuss von jedem Kaufvertrag, der sich auf ein Grundstück bezieht, von den beurkundenden Stellen eine Abschrift. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und bei berechtigtem Interesse auch aus der Kaufpreissammlung.
Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden.
Bodenrichtwerte und einzelne Grundstücksmarktdaten können die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.