Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, ermittelt daraus die Bodenrichtwerte und erstattet alle 2 Jahre einen Grundstücksmarktbericht. Zudem werden Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellt.
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie auch über Rechte, die auf den Grundstücken lasten. Einen Antrag auf Erstattung eines Gutachtens können neben Behörden und Gerichten auch die Eigentümer von Grundstücken oder die Inhaber von an Grundstücken lastenden Rechten stellen. Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben, aus denen der Gutachterausschuss und ihre Geschäftsstellen finanziert werden. Die gutachterliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden muss schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist seit dem 01.07.2023 bei der Stadt Ravensburg aufgebaut. Für Fragen und Antworten steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen erreichen Sie uns unter gutachterausschuss(@)ravensburg.de. Ebenso wird die Homepage des Gutachterausschusses Zug um Zug unter www.ravensburg.de aufgebaut werden.
Geschäftsstelle
Gutachterausschuss für den westlichen Landkreis Ravensburg
Stadt Ravensburg
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Telefonnummer: 0751 82229
E-Mail schreiben
Das Team der Geschäftsstelle ist für Sie ab sofort wie folgt erreichbar:
Gemeinden | Ansprechpartner | Telefon | |
Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg | Frau Krause Frau Fauser | 0751 82-572 0751 82-952 | mira.krause(@)ravensburg.de selina.fauser(@)ravensburg.de |
Bad Waldsee, Bergatreute, Aulendorf, Ebersbach-Musbach | Frau Reich Herr Sonntag | 0751 82-229 0751 82-275 | amanda.reich(@)ravensburg.de herbert.sonntag(@)ravensburg.de |
Altshausen, Boms, Ebenweiler, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf, Wolpertswende | Frau Pfeifer Frau Knubben | 0751 82-611 0751 82-939 | angela.pfeifer(@)ravensburg.de susanne.knubben(@)ravensburg.de |
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Grundstückspreise, die auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche bezogen sind. Sie sind gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zu ermitteln.
- Bodenrichtwerte 2023 PDF (PDF-Dokument, 108,17 KB, 11.05.2023)
- Bodenrichtwerte 2022 PDF (PDF-Dokument, 323,35 KB, 05.07.2022)
- Bodenrichtwertkarte 2020 PDF (PDF-Dokument, 1,13 MB, 01.07.2021)
- Bodenrichtwerte 2020 PDF (PDF-Dokument, 108,34 KB, 21.09.2021)
- Grundstücksmarktbericht 2020 PDF (PDF-Dokument, 3,56 MB, 30.06.2021)
- Bodenrichtwertkarte 2018 PDF (PDF-Dokument, 1,51 MB, 06.03.2020)
- Bodenrichtwerte 2018 PDF (PDF-Dokument, 107,65 KB, 26.09.2019)
- Grundstücksmarktbericht 2018 PDF (PDF-Dokument, 2,50 MB, 26.09.2019)
- Grundstücksmarktbericht 2022 PDF (PDF-Dokument, 2,97 MB, 29.06.2023)
Gebühren
Für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grund fallen Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung PDF (PDF-Dokument, 356,12 KB, 22.02.2016) der Stadt Aulendorf an. Für die Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere für Auskünfte aus und die Gewährung von Einsicht in die Kaufpreissammlungen werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung PDF (PDF-Dokument, 99,89 KB, 09.10.2015) der Stadt Aulendorf erhoben.
Mitglieder
Der Gemeinderat hat folgende Personen und Vertreter im Verhinderungsfall für die Zeit vom 31.12.2018 bis 31.12.2022 als Mitglieder in den Gutachterausschuss bestellt:
Mitglied | Funktion |
Beilharz Hans-Peter | Vorsitzender |
Gruber Dieter | stellv. Vorsitzender |
Holder Hartmut | Mitglied |
Epple Martin | Mitglied |
Haga Michael | Mitglied |
Sulzer Andreas | Mitglied |
Aufgaben des Gutachterausschusses
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die gesetzliche Grundlagen sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg geregelt.
Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- die Führung der Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderliche Daten
Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.
Zur Führung der Kaufpreissammlung er hält der Gutachterausschuss von jedem Kaufvertrag, der sich auf ein Grundstück bezieht, von den beurkundenden Stellen eine Abschrift. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und bei berechtigtem Interesse auch aus der Kaufpreissammlung.
Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden.
Bodenrichtwerte und einzelne Grundstücksmarktdaten können die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.