Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags durchgehend von 8.00 - 18.00 Uhr
Terminvergabe online
Termine im Bürgerbüro können auch online gebucht werden. Dieser Service bietet jedem, der keine Lust hat zu warten, die Möglichkeit, ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs aus einen Termin zu vereinbaren.
Vermeiden Sie lange Wartezeiten und klicken einfach auf die Onlineterminvereinbarung!
Aufgaben
Melde-, Gewerbe- und sonstige Angelegenheiten
Meldeangelegenheiten
- An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Haushaltsbescheinigungen für das Arbeitsamt
- Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
- Wohnraumbescheinigungen
- Übermittlungs- und Auskunftssperren
- Pässe und Personalausweise
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Fischereischeine
- Antragsentgegennahme Führerscheine, Führerscheinumtausch, EU-Kartenführerschein
Gewerbeangelegenheiten
- Gewerbean-, um-, und abmeldungen
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Fragen rund um das Gewerberecht
- Antrag auf eine Reisegewerbekarte
- Gaststättenerlaubnis
Weitere Serviceleistungen
- Informationsbroschüren
- Ausstellung von Briefwahlunterlagen
- Landesfamilienpass
- Beglaubigung von Kopien
- Rente
- Soziale
Ausweise und Pässe beantragen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um den Bereich Ausweis- und Passwesen auf einen Blick.
Auskunfts-Service Personalausweise und Reisepässe
Vor kurzem haben Sie bei uns einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt.
Wir haben Ihren Antrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bundesdruckerei, mit Sitz in Berlin, produziert die Ausweisdokumente für ganz Deutschland. Da die Produktionsdauer unterschiedlich ist und die Lieferzeiten abweichen können, kann bei der Antragstellung leider kein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt werden. Mit dem Auskunftsservice Ausweise bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes telefonisch unter Telefonnummer: 0700 287934730700 abzufragen. Halten Sie dafür Ihre Ausweise- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum bereit.
Sie erhalten dann umgehend Auskunft, in welchem Produktionsstadium sich Ihr Ausweisdokument befindet.
Personalausweis
Wo wird der Personalausweis beantragt?
Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich. Eine Antragstellung ist im Bürgerbüro der Stadt Aulendorf möglich.
Was wird benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (z.B.: Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) (kein Führerschein/ Versicherungskarte)
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines und die Zustimmungerklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich. + Ausweise/Pass der Erziehungsberechtigten
- Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt
Wichtig:
Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Einzelfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen, Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit usw.). Wir bitten um Verständnis, dass hierfür meist eine erneute Vorsprache nötig ist.
Kosten und Gültigkeit?
- Unter 24 Jahren: 22,80 €, Gültigkeit: 6 Jahre
- Ab 24 Jahren: 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
Welche Funktionen hat der neue Personalausweis?
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch (z.B. Abmelden eines Kraftfahrzeugs, Antragstellung eines Führungszeugnisses oder eines Gewerbezentralregisterauszugs). Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln. Für die Nutzung der Onlineausweisfunktion am eigenen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Hier genügt ein einfaches Basislesegerät ohne eigene Tastatur und Display, die im Handel erhältlich sind. Außerdem ist eine Software, genannt Ausweis-App erforderlich, die eine Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht. Heruntergeladen werden kann diese Software hier.
Für wen gilt die Ausweispflicht?
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.
Wann erhalte ich meinen Personalausweis? Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellungsdauer liegt zwischen 4 und 6 Wochen
- Bevor Sie den Ausweis bei uns abholen können, erhalten Sie einen Brief der Bundesdruckerei sowie eine E-Mail, SMS oder einen Brief direkt von uns
- Brief der Bundesdruckerei: Pin-Brief mit Transport-PIN, Entsperrnummer PUK und Sperrkennwort
- Sollten Sie eine Person zur Abholung Ihres Ausweisdokuments beauftragen, sollten Sie diese Erklärungen bereits ausgefüllt haben, da sonst der Ausweis nicht ausgehändigt werden darf. Bei den Erklärungen handelt es sich um eine Bestätigung über den Erhalt des PIN-Briefs und über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Auch Sorgeberechtigte benötigen zur Abholung vom Ausweisinhaber/von der Ausweisinhaberin eine entsprechende Vollmacht, wenn er/sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat.
- Der Personalausweis kann nicht auf dem Postweg zugesandt werden.
Hier finden Sie die Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments …
Weitere Hinweise zum neuen Personalausweis und dessen Funktionen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums. Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Reisepass
Was wird benötigt?
- Ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr), biometrietaugliches Lichtbild
- Alter Reisepass oder Personalausweis, oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (Geburtsurkunde)
Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 37,50 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- 48-seitiger Reisepass: 59,50 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 69,50 €
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 91,50 €
Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 70,00 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- 48-seitiger Reisepass: 92,00 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 102,00 €
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 124,00 €
Sonstiges:
Bei minderjährigen Antragstellern unter 18 Jahre ist die Anwesenheit oder die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie die Ausweise/Reisepässe der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein. Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
Hier finden Sie die Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments.
Reisen weltweit möglich. (Genauere Informationen erhalten Sie hier.)
Ausweisdokumente für im Ausland lebende Deutsche
Personalausweis und Reisepass für im Ausland lebende Deutsche
Für im Ausland lebende Deutsche ist das Deutsche Konsulat im jeweiligen Ausland für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses zuständig. Die Stadt Aulendorf kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Personalausweis/Reisepass ausstellen. Die zuständige Deutsche Botschaft muss allerdings hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Wichtig: Für die Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Bürgerbüro Aulendorf auf.
Was wird benötigt?
- Ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr), biometrietaugliches Lichtbild
- Bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass oder Personalausweis (Bzw. Amtliche Verlustanzeige über das Ausweisdokument)
- Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung (nicht bei EU-Bürger)
- Aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Bei verheirateten oder geschiedenen Antragstellern: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung (In Deutschland ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern im Ausland und die Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz zuständig)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
In bestimmten Fällen:
Staatsangehörigkeitsausweis (Für im Ausland lebende Deutsche zuständig: Bundesverwaltungsamt in Köln, Feststellung Staatsangehoerigkeit,
Formulare: Anträgemerkblätter
- Erklärung mit Nennung des wichtigen Grundes, weshalb der Personalausweis/Reisepass nicht auf der Deutschen Botschaft beantragt werden kann
Ist der Antragsteller unter 18 Jahren, benötigen wir zusätzlich:
- Persönliche Vorsprache mindestens eines sorgeberechtigten Elternteiles und des Kindes
Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht
- Reisepässe/Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Ausländerausweise oder Wohnsitzbescheinigungen des Kindes und der Eltern
- Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung der Eltern
Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- Personalausweis: 52,80 €
- Reisepass: 75,00 €
- Expressreisepass: 107,00 €
Antragstellung über dem 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- Personalausweis: 67,00 €
- Reisepass: 140,00 €
- Expressreisepass: 172,00 €
Sonstiges:
- Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
- Reisen weltweit möglich. (Genauere Informationen erhalten Sie hier)
eID-Ausweis für EU-Bürger*innen
Was ist ein eID-Ausweis?
Eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Ausweis) mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen
Wo wird der eID-Ausweis beantragt?
Die Beantragung eines eID Ausweises ist im Bürgerbüro der Stadt Aulendorf möglich wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Was wird benötigt?
- Bürger/in der Europäischen Union oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- Ein gültiges Identitätsdokument des Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
- Hauptwohnsitz bei der antragstellenden Behörde
- 16 Jahre alt
Kosten und Gültigkeit?
- 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
- Weitere Informationen zum eID-Ausweis finden Sie hier
Meldeangelegenheiten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare im Bereich Meldenagelegenheiten auf einen Blick.
Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung ist nur noch für Wegzüge ins Ausland oder für Wegzüge bei mehreren Wohnungen vorgesehen. Wenn jemand innerhalb von Deutschland umzieht, muss er sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Die Meldebehörde der Herkunftsadresse erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über den Wegzug. Die Abmeldung bei der Wegzugsbehörde ist somit beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht mehr erforderlich.
Hinweis: Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vorher möglich.
Melde- und Lebensbescheinigung
Sie können die Bescheinigung bei einer persönlichen Vorsprache (bitte den Pass oder Personalausweis mitbringen) beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 5,00 €. Die Kosten für eine erweiterte Bescheinigung (für gewerbliche Zwecke) beträgt 10,00 €.
Für Rentenzwecke werden keine Gebühren erhoben. Diese gebührenfreien Verwendungszwecke sind nachzuweisen.
Zuzug und Umzug in Aulendorf
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz). Eine Anmeldung beim Bürgerbüro ist vorzunehmen, wenn der Einzug in eine Wohnung in Aulendorf erfolgt. Mit der Anmeldung ist die Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) vorzulegen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu erforderlich: Bitte beachten Sie, dass Jugendliche ab 16 Jahre selbst meldepflichtig sind. Leben über 16-jährige Kinder im Haushalt der Eltern, kann auch ein Familienmitglied die Anmeldung bzw. Ummeldung vornehmen. Sind die Kinder allerdings über 18 Jahre alt, muss das volljährige Kind der Meldepflicht selbst nachkommen (eigenhändige Unterschrift auf dem Anmelde- oder Ummeldeformular).
Im Anschluss werden die Ausweisdokumente mit der aktuellen Wohnanschrift aktualisiert.
Die Bestätigung über Wohnsitzan- oder -ummeldung und die Änderung der Ausweisdokumente sind kostenfrei.
Besonderheit: Wohnsitzummeldung von Kindern mit nur einem Elternteil
Meldet ein Elternteil zusammen mit dem Kind/den Kindern einen Wohnsitz ohne den anderen Elternteil an, wird zur Anmeldung die Erklärung des anderen Elternteils benötigt.
z.B. Mutter zieht mit dem Kind zu Adresse A, Vater wohnt weiterhin in Adresse B. Der Vater muss gegenüber der Meldebehörde erklären, dass er mit dem Umzug einverstanden ist.
Formular zur Erklärung der Wohnsitzmeldung von Minderjährigen
Führungszeugnis
Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Privatführungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an den Antragsteller geschickt.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das behördliche Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die jeweilige Behörde geschickt.
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Das Gewerbezentralregister ist kein Register, das sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik erfasst. Es werden juristische und natürliche Personen geführt, die wegen eines bestimmten Vergehens oder Verhaltens verurteilt oder geahndet wurden bzw. eine bestimmte verwaltungsrechtliche Entscheidung erhalten haben.
Nach § 149 Gewerbeordnung (GewO) enthält das Gewerbezentralregister vier Gruppen an Eintragungen:
- Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen usw.
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten
- Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten
- Auch der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob das Gewerbezentralregister Eintragungen enthält oder nicht.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie bekomme ich das Führungszeugnis oder den Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.
Persönliche Antragstellung am Hauptwohnsitz des Antragstellers. Die Meldebehörde übermittelt den Antrag elektronisch an das Bundesamt für Justiz, dort wird das Dokument ausgestellt und an den Antragsteller oder die Behörde übersandt. Antragstellung kann nur durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) erfolgen (bei Minderjährigen ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter – gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen – möglich).
Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Antrag auf ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann auch online gestellt werden. Hierfür muss die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein. Weitere Informationen zur Online-Beantragung erhalten Sie hier.
Wie hoch sind die Gebühren? Wann ist eine Gebührenbefreiung möglich?
- Die Gebühr für ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt jeweils 13,00 €.
- Gebührenfrei ist das Führungszeugnis bei Mittellosigkeit oder bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
- Bringen Sie hierzu bitte einen Nachweis (Sozialhilfebescheid / Bescheinigung über Arbeitslosengeld II/ Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit) mit.
- Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie hier.
Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche mit Bestätigung
Dabei erhalten Ehrenamtliche das Führungszeugnis gebührenfrei, wenn der Verein oder die gemeinnützige Einrichtung die ehrenamtliche Tätigkeit und die besondere Funktion des Betroffenen bestätigt. Wird diese Tätigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt, so ist das Führungszeugnis gebührenpflichtig.
Für Vereinsvorstände und gemeinnützige Einrichtungen:
Hier finden Sie den Vordruck, den Sie für Ihre Ehrenamtlichen ausfüllen und mitgeben können. Mit diesem werden sowohl die ehrenamtliche Tätigkeit als auch die Aufgaben im Verein oder der gemeinnützigen Einrichtung oder im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit aufgegriffen und durch Ihre Unterschrift bestätigt.
Hinweise zur Ehrenamtlichen Tätigkeit:
Eine Ehrenamtliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit im Gesetz ausdrücklich als Ehrenamt bezeichnet wird oder die Person freiwillig und gemeinwohlorientiert handelt und dabei in bestimmte gemeinnützige oder vergleichbare Strukturen eingebunden ist. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt unentgeltlich.
Elektronische Melderegisterauskunft
Ab sofort ist die „Bürgerauskunft“ online verfügbar. Bürger und Firmen können eine elektronische Melderegisterauskunft beantragen.
Hier geht es zur elektronischen Melderegisterauskunft über das Serviceportal-BW.
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