Sanierungsgebiet Stadtkern: Aulendorf

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Sanierungsgebiet Stadtkern

Sanierungsgebiet Stadtkern II + III

Für das Sanierungsgebiet „Stadtkern II“ in Aulendorf stehen seit dem Jahr 2017 Fördermittel zur Verfügung. Ziele für dieses Gebiet sind u. a. die Schaffung von Wohnraum, Steigerung der Wohnqualität z. B. durch Gebäudemodernisierungen und die Neugestaltung des öffentlichen Raumes. Im Rahmen der Sanierung realisiert die Kommune mit Hilfe von Städtebaufördermitteln zahlreiche Maßnahmen. Die Stadt Aulendorf hat für das Sanierungsgebiet die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) als Sanierungsträger und für die Sanierungsbetreuung bezüglich städtebaulicher Fragestellung beauftragt.

Machen Sie sich Gedanken, eine Sanierung nach zeitgemäßen Standards an Ihrem selbst bewohnten oder vermieteten Eigenheim vorzunehmen? Mit einer privaten Modernisierung Ihres Gebäudes können auch Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung des Gebietes leisten und einen lang-fristigen Werterhalt für Ihre Immobilie erzielen und darüber hinaus von Fördermöglichkeiten profitieren.

Wir freuen uns über jeden Haushalt, der an der Sanierung mitwirkt und unterstützen Vorhaben gerne. Nehmen auch Sie die Sanierungsmaßnahme in Aulendorf als Anlass, um anstehende Investitionen an Ihrem Eigentum anzugehen.

Es lohnt sich!

Ihr Matthias Burth
Bürgermeister

Hauptbereich

Sanierungsgebiet Stadtkern II

Was können Sie an Ihrem Eigenheim sanieren?

  • Energetische Modernisierungen bspw. durch Fassaden- und Dachdämmung oder Erneuerung der Fenster
  • Verbesserung des Grundrisses und Innenausbau
  • Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallationen
  • Abbruch von Gebäuden und Freilegungen von Grundstücken

Was wird gefördert?
Modernisierung und Instandsetzung

  • Finanzhilfen von 25 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 40.000,00 € pro Grundstück
  • 35 % bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • Maximal 75.000,00 €

Abbruch von Gebäuden mit Neubau

  • Fördersatz von 75 % der Abbruchkosten
  • Maximal 20.000,00 € pro Grundstück

Wie erhalte ich eine Förderung?

  1. Der erste Schritt ist eine Terminvereinbarung mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) zu einer unverbindlichen Beratung. Passt meine geplante Maßnahme zur Förderung?
  2. Sie können Maßnahmen noch bis zum 30.04.2026 durchführen.
  3. Anschließend lassen Sie sich eine fachmännische Kostenaufstellung erstellen oder beauftragen einen Architekten.
  4. Sie erstellen eine Maßnahmenbeschreibung und holen ggf. ein Baugesuch ein und wenden sich damit an die WHS.Die WHS stimmt das Vorhaben mit der Stadt Aulendorf ab und bereitet den Vertrag vor.
  5. Nach Vertragsabschluss kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
  6. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in Raten gemäß dem Baufortschritt und Rechnungsvorlage.

Folgende Voraussetzungen und Vorgaben sind zu beachten:

  • Sie haben mit Ihren Maßnahmen noch nicht begonnen
  • Ihre Maßnahme entspricht den Sanierungs- und Gestaltungszielen
  • Ihr Vorhaben ist wirtschaftlich
  • Die Modernisierung erfolgt gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel

Flyer Stadtkern II (PDF-Dokument, 3,57 MB, 29.03.2023)
Abgrenzung Sanierungsgebiet II (PDF-Dokument, 307,26 KB, 29.03.2023)
Fördergrundsätze Sanierung II (PDF-Dokument, 118,66 KB, 29.03.2023)

Sanierungsgebiet Stadtkern III

In dem Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen umgestaltet werden. Die Stadt Aulendorf hat für das Sanierungsgebiet die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) als Sanierungsträger und für die Sanierungsbetreuung bezüglich städtebaulicher Fragestellung beauftragt.
Ziele für dieses Gebiet sind u. a. die Schaffung von Wohnraum, Steigerung der Wohnqualität z. B. durch Gebäudemodernisierungen und die Neugestaltung des öffentlichen Raumes. Im Rahmen der Sanierung soll die Kommune mit Hilfe von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für die Eigentümer zahlreiche Maßnahmen realisieren.
Machen Sie sich Gedanken, eine Sanierung nach zeitgemäßen Standards an Ihrem selbst bewohnten oder vermieteten Eigenheim vorzunehmen? Mit einer privaten Modernisierung Ihres Gebäudes können auch Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung des Gebietes leisten und einen langfristigen Werterhalt für Ihre Immobilie erzielen und darüber hinaus von steuerlichen Abschreibungen profitieren.
Wir freuen uns über jeden Haushalt, der an der Sanierung mitwirkt und unterstützen Vorhaben gerne. Nehmen auch Sie die Sanierungsmaßnahme in Aulendorf als Anlass, um anstehende Investitionen an Ihrem Eigentum anzugehen.

Was können Sie an Ihrem Eigenheim sanieren?

  • Energetische Modernisierungen bspw. durch Fassaden- und Dachdämmung oder Erneuerung der Fenster
  • Verbesserung des Grundrisses und Innenausbau
  • Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallationen
  • Abbruch von Gebäuden und Freilegungen von Grundstücken

Was sind Ihre Möglichkeiten?
Bei einer privaten Modernisierung im Sanierungsgebiet können Sie die folgenden Optionen in Anspruch nehmen:

  • Die erhöhte steuerliche Abschreibung gemäß §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz
  • Förderungen Ihrer Maßnahme durch die BEG oder KFW - keine Doppelförderung möglich

Wie erhalte ich eine steuerliche Abschreibung?

  • Der erste Schritt ist eine Terminvereinbarung mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) zu einer unverbindlichen Beratung. Ist eine steuerliche Abschreibungen möglich mit der geplanten Maßnahme?
  • Sie können Maßnahmen noch bis zum 31.12.2035 durchführen.
  • Anschließend lassen Sie sich eine fachmännische Kostenaufstellung erstellen oder beauftragen einen Architekten.
  • Sie erstellen eine Maßnahmenbeschreibung und holen ggf. ein Baugesuch ein und wenden sich damit an die WHS.
  • Die WHS stimmt das Vorhaben mit der Stadt Aulendorf ab und bereitet den Vertrag vor.
  • Nach Vertragsabschluss kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
  • Der Antrag der Sonderabschreibungsmöglichkeiten erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen und Vorlage der Rechnungen.

Flyer Sanierungsgebiet Stadtkern III (PDF-Dokument, 8,34 MB, 29.03.2023)
Abgrenzung Sanierungsgebiet (PDF-Dokument, 1,96 MB, 11.04.2023)

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