Öffentliche Auslegung zur Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Innenstadt Aulendorf
Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes der Stadt Aulendorf ist eine Aufgabe von hoher kultureller Bedeutung in der Stadtentwicklung. Das Stadtbild trägt wesentlich zur Identität der Stadt und damit auch zur Identifikation ihrer Bewohner und Besucher mit der Stadt bei.
Deshalb sollen klare Spielregeln für das Erhalten, Sanieren und Weiterbauen in der gesamten Innenstadt von Aulendorf aufgestellt werden.
Um das historisch gewachsene Stadtbild von Aulendorf zu bewahren und qualitätvoll weiterzuentwickeln wurde auf der Grundlage der Stadtbildanalyse eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Aulendorf formuliert. Darin wird der Sanierung und Wiedernutzbarmachung bestehender Gebäude klarer Vorrang vor Abbruch und Neubebauung eingeräumt. Mit der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung soll insgesamt das Bewusstsein für die vorhandenen einzigartigen Werte der Innenstadt gestärkt werden. Gestalterisches Ziel bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen, aber auch bei Neubauten, muss es deshalb sein, den einzelnen Gebäuden ihre Eigenart zu bewahren oder diese (wieder) herzustellen.
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung regelt Neubau sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Hierdurch wird sichergestellt; dass der historische Bestand pfleglich behandelt wird, in Einzelfällen können damit auch Fehler der Vergangenheit zurückgebaut werden.
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist in Form einer Stadtbildfibel aufbereitet, um den Regelungsinhalt und die Auslegung der einzelnen Anforderungen durch positive Beispiele und Erläuterungen gut verständlich darzustellen. Sie gibt klare Antworten auf Fragen z. B. zur wirtschaftlichen Bauweise, dem Konflikt zwischen Denkmalschutz und Energieeinsparverordnung und technische Anforderungen.
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dient als Handbuch für die Bauherren und ihre planenden Architekten. Damit soll im Vorfeld der Baueingabeplanung die Abstimmung zwischen allen Beteiligten erleichtert werden.
Am 02.03.2019 stimmte der Gemeinderat dem Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Innenstadt Aulendorf zu und beschloss deren öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Innerhalb der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist die Angabe der Anschrift des Stellungnehmenden sinnvoll. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben u.U. bei der Beschlussfassung über die Erhaltungssatzung unberücksichtigt.
Aulendorf, den 13.03.2020
Matthias Burth
Bürgermeister
Lageplan Geltungsbereich (PDF-Dokument, 1,95 MB, 02.04.2020)