Kreisverkehr Allewinden-, Schwarzhaus-, Hasengärtlestraße: Aulendorf

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Kreisverkehr Allewinden-, Schwarzhaus-, Hasengärtlestraße

Der Knotenpunkt mit der Lichtsignalanlage an der Kreuzung der Allewindenstraße-Schwarzhausstraße-Hasengärtlestraße ist mit rd. 14.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden belastet. Die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens ist aufgrund der Verzögerungen durch die Lichtsignalanlage vor allem zu den Hauptverkehrszeiten verbesserungsfähig. Bei einer Ausgestaltung dieses Knotenpunktes als Kreisverkehr ergäbe sich nach den Aussagen des mit der Erstellung des Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes beauftragten Verkehrsplanungsbüros  Brennerplan aus Stuttgart eine Verbesserung der Verkehrsqualität.

Das Ingenieurbüro Kapitel aus Bad Schussenried wurde deshalb mit einer Machbarkeitsplanung für einen Kreisverkehr an dieser Stelle beauftragt. Kleine Kreisverkehre werden nach den gültigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bemessen. Sie sind für innerörtliche Straßen gedacht und werden mit einem Außendurchmesser von 26 m - 40 m ausgeführt. Die Abstufungen der Kreisverkehre sind mit den Durchmessern 26 m, 30 m, 35 m und 40 m angegeben, wobei vom jeweiligen Durchmesser dann auch die Breite der Fahrbahn im Kreisring abhängig ist. Je kleiner der Durchmesser, desto größer muss die Fahrbahnbreite im Kreisring ausgebildet werden. Diese Kreisverkehre sind für ein Verkehrsaufkommen von 15.000 bis 25.000 Fahrzeuge pro Tag ausgelegt.

Die Prüfung der Möglichkeiten für die Realisierung eines Kreisverkehrs an diesem Knotenpunkt wurden von der Stadt beim Straßenbaulastträger der Landesstraße 285 beantragt.

Kreisverkehr 30 m
Ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 30 m wäre anstelle der Lichtsignalanlage ohne Grunderwerb möglich. Die Regelwerksbestimmungen für Kreisverkehre in Ortslagen könnten bei diesem Durchmesser komplett eingehalten werden. Die Fahrbahnbreite bei dieser Variante beträgt im Kreisverkehr 8 m. Die Ein- und Ausfahrbreiten der einzelnen Fahrspuren betragen zwischen 3,50 m bis 4,95 m und sind damit ausreichend dimensioniert. Ebenso ist der Mindestradius für die Zufahrt von 10 bis 14 m und die Ausfahrt aus dem Kreisel mit 12 bis 16 m eingehalten bzw. übertroffen. Innerhalb bebauter Gebiete sind grundsätzlich an allen Knotenpunktarmen Fahrbahnteiler mit einer Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger vorgesehen. Der vorhandene Kreisverkehr im Bereich Steinenbacher Weg / Auf der Steige (K7958) ist in gleicher Größe mit einem Durchmesser von 30 m und einer Fahrbahnbreite von 8 m im Kreisring ausgebaut. Der Kreisverkehr an der L 285 bei Carthago hat einen Durchmesser von 40 m.

Kreisverkehr 35 m
Ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 35 m wäre nur mit einem zusätzlichen Grunderwerb oder mit einem Stützmauerverbau im östlichen Anschlussbereich realisierbar. Der Kreisverkehr müsste zudem aufgrund der Bestandsbebauung etwas in Richtung Osten verschoben werden, so dass die Nord-Süd-Achse nicht ganz synchron in den Kreisverkehr einfließt. Die Regelwerksbestimmungen könnten auch bei diesem Durchmesser eingehalten werden.

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