Corona-Fälle Aulendorf
Aktuelle Anzahl der Corona-Fälle in Aulendorf.
Stand 01.06.2022
Fälle gesamt Aulendorf: 4334
aktuell infizierte Personen in Quarantäne: 10
Aktuelles zur Coronalage für den Landkreis Ravensburg kann hier abgerufen werden.
Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Damit bauen wir deutlich Bürokratie ab und entlasten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mitarbeiter der Behörden“
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden.
„Damit entlasten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter und Regierungspräsidien deutlich und bauen Bürokratie ab“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (10. März) in Stuttgart. „Wir gestalten die Antragstellung damit möglichst unkompliziert und haben das Ziel, den Verdienstausfall so schnell wie möglich auszuzahlen.“
Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber des Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar im Internet unter www.ifsg-online.de. Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge. Weitere Infos zum Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/
Testmöglichkeiten in Aulendorf
Mobile Teststation in der Schwaben-Therme
Die Teststation der Firma GnW - Gemeinsam neue Wege GmbH, in den Räumlichkeiten der Schwaben-Therme an.
Von: Mo - Fr von 08.00 - 11.00 und 17.00 - 20.00 Uhr und Sa/So/Feiertags von 17.00 - 20.00 Uhr
Standort: Schwaben-Therme Aulendorf, Ebisweiler Straße 5.
Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-Anmeldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungscode wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Test mit.
Medi-Hoff - mobile Teststation im Hofgartensaal
Die Fa. Medihoff bietet wieder kostenlose Bürgertests an.
Von: täglich von 16:00 - 19:00 Uhr - noch bis einschließlich 02.04.22
Standort: Hofgartensaal, Hauptstraße 32 in Aulendorf
Wir bitten die Besucher sich vorher einmalig zu Registrieren und den Ausdruck jedes mal unterschrieben mit zu bringen.
Keine Terminvergabe, im normal Fall dauert es Vorort ca. 5 min.
Weitere Möglichkeiten, sich mit einem PCR-Test testen zu lassen, finden Sie auf der Corona-Karte der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Ärztehaus am Schloss
- nur mit Terminvereinbarung
- Der Termin für einen PCR-Test bzw. Schnelltest kann online oder telefonisch vereinbart werden
- Online: https://www.aerztehaus-am-schloss.com/
- Telefonnummer: 07525 920920
Hauptstraße 51, 88326 Aulendorf
Mo: 7-13 u. 14 - 19 Uhr
Di: 7-13 u. 14 - 19 Uhr
Mi: 7-13 u. 14 - 16 Uhr
Do: 7-13 u. 14 - 19 Uhr
Fr: 7-13 u. 14 - 16 Uhr
Dr. med. August Metzler
nur mit telefonischer Terminvereinbarung
07525 60505
Karl-Rehm-Straße 10, 88326 Aulendorf
- Schnell-/PCR-Test nur bei Verdacht
- keine Schnelltests für Friseurbesuche oder Einkaufsgänge mit Termin
Montag: 09:00- 12:30 & 15:30- 18:00
Dienstag: 9:00-12:30
Mittwoch: 9:00-12.30
Donnerstag: 09:00- 12:30 und 15:30- 18:00
Freitag: 8:00- 12:30
Änderungen und Erlass von Corona Verordnungen
Verordnung der Landesregierung über die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona
Ergänzende Hinweise:
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung mit Ausnahmen für Genesene und Geimpfte,
Corona-Verordnung Angebote Kinder-Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Musik-Jugendkunstschulen
Mein Schnelltest ist positiv - Was nun?
Positiv getestete Personen und ihre Haushaltsangehörigen müssen sich unverzüglich in häusliche Isolation (Quarantäne) begeben. Das positive Testergebnis wird von der Teststelle direkt dem Gesundheitsamt gemeldet. Es besteht Meldepflicht.
Alle weiteren Schritte entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:
Weitere Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums.
Hier finden Sie das Merkblatt auch in verschiedenen Sprachen.
Informationen in verschiedenen Sprachen
Informationen der Bundesregierung
Auf der Homepage der Integrationsbeauftragten des Bundes finden Sie die neusten Beschlüsse der Bundesregierung, praktische Hinweise zu Hygiene und Quarantäne sowie die wichtigen Ansprechpartner kompakt und übersichtlich in 23 Sprachen. Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.
Corona-Hotline des Landes Baden-Württemberg
Antworten zu Themen rund um das Thema Coronavirus – etwa bei Unklarheiten zu Tests und Testpflicht, zu Impfungen, zu Quarantäne, zur Einreise nach Baden-Württemberg oder andere aktuelle Regelungen.
Die Hotlines sind montags bis freitags von 9.00 - 17.00 Uhr erreichbar.
Deutsch: Telefonnummer: 0711 904-39555
Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch: Telefonnummer: 0711 410-11160
Informationen über das Corona-Virus in leichter Sprache und für gehörlose bzw. hörbehinderte Menschen
Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Institut
Das Robert-Koch-Institut informiert Sie u.a. über Fallzahlen, Infektionsschutzmaßnahmen und gibt Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen.
Link Robert-Koch-Institut
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit
Telefonhotline Telefonnummer: 030 346 465 100 :
Montag bis Donnerstag: von 8 bis 18 Uhr,
Freitag: von 8 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr
Telefonnummer: 0711 904 -39555 (Deutsch)
Telefonnummer: 0711 410-11160 (Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch)
Hotline des Landes Baden-Württemberg bei Fragen rund um das Thema Coronavirus – etwa bei Unklarheiten zu Tests und Testpflicht, zu Impfungen, zu Quarantäne, zur Einreise nach Baden-Württemberg oder andere aktuelle Regelungen.