Notbetreuung ab 11.01.2021
Weitere Schließung von Schulen und Kitas ab 11. Januar 2021.
Der reguläre Betrieb der Kindertageseinrichtung ist weiterhin untersagt. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindergärten bundesweit grundsätzlich geschlossen. Für Eltern die zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Öffnungstagen im jeweiligen Kindergarten eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Plätze sind begrenzt. Es kann deshalb im Einzelfall dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der Notbetreuung zu ermöglichen. Mit der folgenden Erklärung ist noch kein Anspruch auf Notbetreuung verbunden.
Anmeldung Notbetreuung
Arbeitgeberbescheinigung
Eigenbescheinigung für Selbstständige