Liebe Bürgerinnen und Bürger
am Sonntag, den 8. März 2026, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt.
Wahlberechtigt ist,
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Wer die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein.
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Sie bestimmt, wie viele Sitze die Partei insgesamt im Landtag bekommt (Fünf-Prozent-Hürde).
So entscheiden Sie sowohl über Ihre direkte Vertretung als auch über die politische Zusammensetzung des Landtags.
Bedeutung der Wahl
Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Entscheidungen des Landtags betreffen zentrale Lebensbereiche wie Bildung, innere Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt, Infrastruktur und die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen.
Als Bürgermeister rufe ich Sie deshalb auf: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – wählen Sie mit! Jede Stimme hat Gewicht.
Wahlablauf
Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, welchem Wahllokal Sie zugeteilt sind. Nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) erhalten Sie Ihren Stimmzettel zur Stimmabgabe. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Auszählung ist öffentlich.
Im Anschluss an die Wahlhandlung, d. h. am Sonntagabend ab 18.00 Uhr, erfolgt die Auszählung in den Wahllokalen. Die Wahllokale sowie das Rathaus sind während der Auszählung für die Öffentlichkeit zugänglich.
Bekanntmachungen
Das vorläufige Wahlergebnis für Aulendorf können Sie am Wahlabend auf unserer Homepage einsehen. Ich wünsche Ihnen einen guten Wahlsonntag und freue mich über eine rege Wahlbeteiligung in Aulendorf.
Ihr
Matthias Burth
Bürgermeister
