Was erledige ich wo?: Aulendorf

Seitenbereiche

Vorlesen
Was erledige ich wo?

Hauptbereich

Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen?

Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.

Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises

Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.

Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.

Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im Aushändigungsschreiben mitgeteilt wurde.

Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen.

Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.

Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur?
Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Voraussetzungen

Verlust des Personalausweises

Verfahrensablauf

Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Die Personalausweisbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung.

Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.

Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Seit 17. Februar 2025 erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises - unabhängig vom Alter - einen PIN-Brief ausgehändigt. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.

Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises anzeigen, erstellt die Personalausweisbehörde eine Mitteilung und veranlasst die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.

Fristen

  • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
  • Neuantrag des Personalausweises: schnellstmöglich, insbesondere wenn Sie die Ausweispflicht nicht erfüllen

Unterlagen

  • Die Kenntnis des Sperrkennworts
  • Geeignete Unterlagen für Ihre Identifizierung (zum Beispiel Reisepass)

Kosten

Das Sperren und Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Sonstiges

Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens weiter genutzt werden.

Rechtsgrundlage

Personalausweisegesetz (PAuswG):

  • § 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
  • § 27 Pflichten des Ausweisinhabers

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eiD-Karten-Gebührenverordnung- PAuswGebV)

Zuständigkeit

Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.

Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Hinweis:

Sie können die Sperrung des Online-Ausweises bei jeder Personalausweisbehörde im Inland veranlassen.

Vertiefende Informationen

Verwandte Lebenslagen

Zuständige Ansprechpartner

Kehrer, ManuelaBürgerbüro
07525 934 13707525 934 137
Winand, HeikeBürgerbüro
07525 934 13607525 934 136

Freigabevermerk

02.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Infobereiche

Entdecken Sie Aulendorf

Bürger
Gäste
Bürger
Gäste

Unterkunft buchen

Urlaub in Aulendorf? Wir helfen Ihnen damit Sie ihre neue Lieblingsunterkunft ganz einfach finden.

Stadtplan Aulendorf

Der digitale Stadt- & Satellitenplan hilft Ihnen, sich in bei uns besser zurecht zu finden. Ihr gewünschtes Ziel finden Sie mit der Objektsuche schnell und punktgenau.

Durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche im oberen rechten Eck der Karte kann die Vollbildansicht aktiviert werden.

Mehr Informationen

Bürger-Informationssystem

Sie können sich auch direkt über das Bürgerinformationssystem der Stadt Aulendorf über Sitzungstermine, Tagesordnungen und die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates informieren.

Außerdem werden die Sitzungstermine in den Schaukästen im Schloss und in den Ortschaften, in der Schwäbischen Zeitung (Lokalausgabe Bad Waldsee-Aulendorf) sowie im aulendorf aktuell bekannt gemacht.

Mehr Informationen

Derzeit liegen uns keine Störungen vor

Stellenangebote

Aulendorf liegt im Herzen Oberschwabens Donau und Bodensee, umgeben von Wiesen, Mooren und Wäldern, an der Oberschwäbischen Barockstraße und an der Schwäbischen Bäderstraße.

Ein Klick und Sie erhalten eine Übersicht der offenen Stellen bei der Stadt Aulendorf.

Mehr Informationen