Was erledige ich wo?: Aulendorf

Seitenbereiche

Vorlesen
Was erledige ich wo?

Hauptbereich

Ehenamen bestimmen

Als Ehepaar können Sie

  • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
  • einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Gegenüber dem Standesamt können die Ehegatten zum Ehenamen bestimmen:
    • den Geburtsnamen eines Ehegatten
    • den zur Geburt der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten oder
    • einen aus Ihren beiden Namen gebildeten Doppelnamen. In diesem Fall werden die für den Doppelnamen herangezogenen Namen durch einen Bindestrich verbunden, es sei denn, Sie bestimmen, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden. Besteht der Namen, der allein oder als einer der Namen eines Doppelnamens zum Ehenamen bestimmt werden soll, aus mehreren Namen, so gilt zusätzlich: im Fall, dass der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten, können anstelle des gesamten Namens auch nur einer oder einige der Namen, aus denen der Name besteht, zum Ehenamen bestimmt werden. Im Falle bestehender Doppel- und Mehrfachnamen sowie bei Ehenamen mit Begleitnamen, kann nur einer der Namen, aus denen der jeweilige Name besteht, für die Neubildung des Ehedoppelnamens herangezogen werden.

Voraussetzungen

Sie sind verheiratet.

Einen Ehenamen können Sie auch nach der Eheschließung festlegen.

Es gibt dafür keine Frist.

Möglich ist auch, den Namen aus einer früheren Ehe, gegebenenfalls einschließlich eines Begleitnamens, zum Ehenamen zu bestimmen.

Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern. Häufig führen die Eltern unterschiedliche Namen. Welche Namensbestimmungen möglich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu "Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden".

Tipp: Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind außerdem Besonderheiten zu beachten, etwa

  • bei der Namensführung von ausländischen Ehepaaren oder,
  • wenn vor der Eheschließung gemeinsame Kinder geboren wurden.

Es ist auch möglich, eine geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen zu bestimmen.

Lassen Sie sich gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

Verfahrensablauf

Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.

Die Änderung des Ehenamens nach der Eheschließung müssen Sie beim zuständigen Standesamt schriftlich erklären. Sie müssen diese Erklärung bei einem Notariat oder bei einem Standesamt beglaubigen oder beurkunden lassen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.

Ausländische Eheschließende fallen unter das Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht. Sie dürfen dann wählen zwischen dem Recht des Staates, dem die oder der ausländische Eheschließende angehört, und dem deutschen Recht.

Fristen

keine

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Namensänderung nach der Eheschließung: Eheurkunde

Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.

Kosten

  • für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: EUR 40,00
  • bisherigen Namen beibehalten: kostenlos

Bearbeitungsdauer

in der Regel sofort

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1355 Ehename
  • § 1355a Begleitname
  • § 1355b Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
  • § 1616 Geburtsname des Kindes bei Eltern mit Ehenamen
  • § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
  • § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):

  • §10 Name

Personenstandsgesetz (PStG):

  • §41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zuständigkeit

  • wenn die Namensführung bei der Eheschließung bestimmt wird: das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wird.
  • Wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, müssen Sie die Erklärung bei einem Notariat oder Standesamt öffentlich beglaubigen lassen.
    Die Erklärung nimmt nur das Standesamt entgegen, das das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.

Zuständige Ansprechpartner

Schweizer, HildegardStandesamt
07525 934 10507525 934 105

Freigabevermerk

08.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Infobereiche

Entdecken Sie Aulendorf

Bürger
Gäste
Bürger
Gäste

Unterkunft buchen

Urlaub in Aulendorf? Wir helfen Ihnen damit Sie ihre neue Lieblingsunterkunft ganz einfach finden.

Stadtplan Aulendorf

Der digitale Stadt- & Satellitenplan hilft Ihnen, sich in bei uns besser zurecht zu finden. Ihr gewünschtes Ziel finden Sie mit der Objektsuche schnell und punktgenau.

Durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche im oberen rechten Eck der Karte kann die Vollbildansicht aktiviert werden.

Mehr Informationen

Bürger-Informationssystem

Sie können sich auch direkt über das Bürgerinformationssystem der Stadt Aulendorf über Sitzungstermine, Tagesordnungen und die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates informieren.

Außerdem werden die Sitzungstermine in den Schaukästen im Schloss und in den Ortschaften, in der Schwäbischen Zeitung (Lokalausgabe Bad Waldsee-Aulendorf) sowie im aulendorf aktuell bekannt gemacht.

Mehr Informationen

Derzeit liegen uns keine Störungen vor

Stellenangebote

Aulendorf liegt im Herzen Oberschwabens Donau und Bodensee, umgeben von Wiesen, Mooren und Wäldern, an der Oberschwäbischen Barockstraße und an der Schwäbischen Bäderstraße.

Ein Klick und Sie erhalten eine Übersicht der offenen Stellen bei der Stadt Aulendorf.

Mehr Informationen