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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Vereinigte Staaten von Amerika

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Lebenslagen: Aulendorf

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Versicherungen für Eigentümer und Vermieter

 

Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen - die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern, wenn Sie dies wünschen.

Tipp: Bei der Entscheidung, welche Versicherung Sie abschließen und welches Risiko Sie bereit sind selbst zu tragen, ist es ratsam folgende Überlegungen anzustellen:

  • Wie hoch ist der von Ihnen zu tragende Schaden im schlimmsten Fall?
  • Wie hoch sind die jeweiligen Deckungssummen der einzelnen Schadensbereiche?
  • Wie hoch ist der jährliche Beitrag mit bzw. ohne Selbstbeteiligung?

Wohngebäudeversicherung

Als Immobilienbesitzer sollten Sie zur finanziellen Absicherung von Schäden, die durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Frost, Blitzschlag, Sturm und Hagel entstehen können, eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte verbundene Versicherung, bei der die Prämien für jedes Risiko einzeln kalkuliert sind. Versichert werden zumeist neben dem Wohnhaus auch Garagen, Carports und Zäune. Wenn Sie in der Nähe eines Flusses, Stausees, Regenrückhaltebeckens oder sonstigen Gewässers wohnen, sollten Sie zusätzlich eine Absicherung gegen Schäden durch Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmungen in Erwägung ziehen. Aber auch eine Wohnlage am Hang kann nach einem Starkregen durch Erdrutsch und Überschwemmung beeinträchtigt werden. Daher ist es gut, die jeweilige Lage und die damit verbundenen Risiken zu betrachten. Wenn dies für Sie in Betracht kommt, achten Sie darauf, dass die sogenannten Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.

Hinweis: Hausbesitzer, die ihr Haus mit einer Hypothek belastet haben, sind seitens der Kreditinstitute angehalten, das Gebäude zu versichern.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Explosion, aber auch durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Versichert sind alle Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte und Ähnliches. Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertpapiere, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Achtung: Das Eigentum von Untermietern ist von der Versicherung ausgenommen. Außerdem sind in vielen Versicherungsverträgen sogenannte Sorgfaltspflichten festgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Herd einschalten und die Wohnung verlassen, kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommt.

Um die Versicherungssumme festzulegen, müssen Sie den Wert Ihres Hausrats schätzen. Das können Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer Versicherung tun. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch eine Pauschalberechnung an, bei der ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter festgelegt und anhand dessen die Versicherungssumme für die gesamte Wohnung bestimmt wird.

Tipp: Bevor Sie sich für den Abschluss einer Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungen vergleichen, da es Unterschiede im Versicherungsbetrag und in der damit abgedeckten Versicherungssumme geben kann.

Denken Sie daran, dass mit dem Umzug in eine neue - eventuell größere - Wohnung der Umfang und damit auch die Versicherungssumme der Hausratversicherung angepasst werden sollte, damit Sie im Schadensfall keine Unterdeckung feststellen müssen. Ddazu gibt es Berechnungstabellen bei den Versicherungen.

Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung geht für die Dauer eines Umzuges auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsinstitut. Der bisherige Vertrag wird geändert und gegebenenfalls angepasst.

Haftpflichtversicherung

Wenn jemand durch Sie, Ihr Haus oder Grundstück zu Schaden kommt, greift die Haftpflichtversicherung ein. Es hängt vom Versicherungsunternehmen ab, wie diese Risiken abgesichert sind, teils durch eine Privathaftpflichtversicherung (Einfamilienhaus), teils durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Mehrfamilienhaus). Neben den Sach- und Vermögensschäden sind auch die Schäden an Gesundheit und Leben von Personen versichert.

Denkbare Fälle wären beispielsweise, dass jemand durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Oder Sie kommen einmal Ihrer Räumpflicht im Winter nicht nach und auf dem Gehweg vor Ihrem Haus kommt jemand zu Fall und verletzt sich.

Wohnungshaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Ihre vermietete Wohnung reguliert den Schaden, den andere durch Ihr Eigentum erleiden. Häufige Schadensfälle sind falsch verlegte elektrische Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen, defekte Heizkörper oder unsachgemäße Deckenkonstruktionen.

Die Haftungsrisiken des Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. So sieht beispielsweise das Wohnungseigentümer-Gesetz vor, dass der Vermieter (Sondereigentümer) für Schäden, die sein Mieter schuldhaft anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt, haftet.

Sie können aber auch haften, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen (z.B. der Räumpflicht im Winter oder sich Teile des Außenputzes lösen und herabfallen).

Rechtsschutzversicherung

Als Haus- oder Wohnungseigentümer oder als Vermieter kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, weil es nicht auszuschließen ist, dass Sie einen Rechtsstreit führen müssen, auch wenn Sie besten Willens sind, ihn zu vermeiden.

So zählen Nachbarschaftsstreitigkeiten mit zu den häufigsten Fällen, in denen Gerichte eingeschaltet werden.

Als Vermieter kann es vorkommen, dass Sie Ansprüche gegen Ihre Mieter durchsetzen müssen. Ihr Mieter kann Sie verklagen oder Sie wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten belangen. Ihre Versicherung erstattet Ihnen dann die Anwalts- und Gerichtskosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung.

Mietverlustversicherung (Mietausfallversicherung)

Wenn nach Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch oder Sturm die vermieteten Wohnräume aufgrund von Reparaturen vorübergehend nicht bewohnt werden können, entgehen Ihnen Mieteinnahmen. Um diese auszugleichen, können Sie eine Mietverlustversicherung abschließen, die mitunter zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis zu dem die Räume wieder nutzbar sind, allerdings in der Regel bis maximal zwölf Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Wägen Sie vor Abschluss einer Versicherung das Risiko und die Höhe eines Schadenfalles zu den jährlichen Versicherungsbeiträgen ab.

Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten - beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 15.03.2019 freigegeben.

 

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Sie können sich auch direkt über das Bürgerinformationssystem der Stadt Aulendorf über Sitzungstermine, Tagesordnungen und die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates informieren.

Außerdem werden die Sitzungstermine in den Schaukästen im Schloss und in den Ortschaften, in der Schwäbischen Zeitung (Lokalausgabe Bad Waldsee-Aulendorf) sowie im aulendorf aktuell bekannt gemacht.

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