Allgemeines
Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen
Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet.
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen)
können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft
aus
dem Gewerberegister erhalten. Für Auskünfte über
die Grunddaten
des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte
Tätigkeit) genügt ein berechtigtes Interesse, für
darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches
Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für
die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht;
das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie z.B.
das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Die Erteilung
der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.
Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der
Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt
wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete
Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
Vorraussetzungen
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister über Grunddaten des
Gewerbetreibenden (Name, angezeigte Tätigkeit, betriebliche
Anschrift) darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein
berechtigtes Interesse an den Daten hat.
Auskünfte über weitere Daten können erteilt werden,
wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft
hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, in Bezug
auf Leistungen, die der Gewerbetreibende erbracht hat, Kreditvergaben
an den Gewerbetreibenden).
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister für gemeldete
Firmen und Betriebe können Sie schriftlich (formlos) unter
Angabe von Gründen stellen. Bitte nennen Sie möglichst
detailliert die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb
(z.B. Namen des Betriebs oder des Gewerbetreibenden sowie die
Ihnen zuletzt bekannte Anschrift).
Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und entsprechende
Antragsformulare auch online zur Verfügung.
Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur eigenen Person
Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses
durch schlüssige Schilderung
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses bei weitergehenden
Auskünften durch eingehende Schilderung des Sachverhalts
sowie Beifügung vorhandener Dokumente (z.B. Schuldtitel,
Vertragskopien, Rechnungen)
Kosten / Gebühren
13 € für eine Gewerbezentralregisterauskunft
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