1.
Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des TIH 1.1 Mit der Buchung
bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich
an. 1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande, bei kurzfristigen Buchungen durch die Bereitstellung der Unterkunft/Ferienwohnung.
1.3 Die Gästeinformation hat nicht die Stellung eines Vermittlers der
gebuchten Unterkunftsleistung. 2. Rücktritt und Nichtanreise 2.1
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der
vom BHB ersparten Aufwendungen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet,
nicht in Anspruch genommene Zimmer möglichst anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag zu entrichten.
2.2. Der Entschädigungsbetrag liegt demnach: Bei Ferienwohnungen
90% Bei Übernachtung/Frühstück 80% Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60% des vereinbarten Gesamtpreises 2.3 Der Abschluss
einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 2.4
Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 3.
Preise/Leistungen 3.1 Die im Prospekt oder auf der Homepage angegebenen Preise
sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein ( nicht die Kurtaxe),
soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. 3.2 Die vom BHB geschuldeten
Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit dem gültigen Prospekt. 4. Bezahlung 4.1 Der
gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage
der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4.2
Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung
erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist. 5. Haftung des BHB
5.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben –
und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BHB für einen
dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist. Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß §§
701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind. 5.3 Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von
den Beherbergungsbetrieben und Vermietern gelieferten Unterlagen, für deren
Vollständigkeit und Richtigkeit von der KTÜ keine Gewähr übernommen
wird. 6. Reklamation Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast
seine Beschwerde unverzüglich an den BHB, nicht an die KTÜ zu richten.
Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind im Regelfall Ansprüche
gegen den BHB ausgeschlossen. 7. Gerichtsstand, Sonstiges 7.1 Auf
das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 7.2 Sollte eine der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen
Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt
unberührt. 7.3 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den
BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB. 7.4 Für Klagen des BHB
auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises und der Nebenleistungen ist,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der Gerichtsstand des Erfüllungsorts
maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
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