1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung
des TIH
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines
Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande, bei kurzfristigen Buchungen durch die Bereitstellung der
Unterkunft/Ferienwohnung.
1.3 Die Gästeinformation hat nicht die Stellung eines Vermittlers
der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Rücktritt und Nichtanreise
2.1 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
zahlen, abzüglich der vom BHB ersparten Aufwendungen. Der
Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch
genommene Zimmer möglichst anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag
zu entrichten.
2.2. Der Entschädigungsbetrag liegt demnach:
Bei Ferienwohnungen 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises
2.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
2.4 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich
an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse
des Gastes schriftlich erfolgen.
3. Preise/Leistungen
3.1 Die im Prospekt oder auf der Homepage angegebenen Preise sind
Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein ( nicht die
Kurtaxe), soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.
3.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem gültigen Prospekt.
4. Bezahlung
4.1 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten,
ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
4.2 Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine
Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig
ist.
5. Haftung des BHB
5.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die
nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden
wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten)
ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist. Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß
§§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden
Bestimmungen unberührt.
5.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)
und die als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
5.3 Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf
den von den Beherbergungsbetrieben und Vermietern gelieferten
Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit
von der KTÜ keine Gewähr übernommen wird.
6. Reklamation
Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde
unverzüglich an den BHB, nicht an die KTÜ zu richten.
Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind
im Regelfall Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand, Sonstiges
7.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
7.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit
und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
7.3 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB
ist ausschließlich der Sitz des BHB.
7.4 Für Klagen des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises
und der Nebenleistungen ist, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen, der Gerichtsstand des Erfüllungsorts maßgebend.
Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des BHB vereinbart.
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