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Sterbefall

Ein Sterbefall ist eingetreten. Was ist zu tun ?

Der erste Schritt ist sofort den nächsten erreichbaren Arzt zu rufen.

Von diesem erhalten Sie dann nach Feststellung des Todes und der Durchführung der Leichenschau die notwendigen Unterlagen (Todesbescheinigung –nichtvertraulicher Teil (Blatt A und B) vertraulicher Teil (Blatt 1 und 2) zur Sterbeanzeige.

Diese muss spätestens am darauffolgenden Werktag (Samstag ausgenommen) beim zuständigen Standesamt erfolgen. Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig in dessen Amtsbezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Zur Anzeige sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

1. das Familienoberhaupt
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
3. jede Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Bei nichtnatürlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Fremdeinwirkung oder ungeklärter Todesursache) ist die Polizei spätestens vom Arzt hinzuzuziehen. Die Sterbeanzeige und die Freigabe zur Bestattung erfolgt dann von der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Bei einem Sterbefall in einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Krankenhaus, Altenheim) ist die Sterbeanzeige von der dortigen Verwaltung beim zuständigen Standesamt des Ereignisortes vorzunehmen.

Zur Erledigung aller Formalitäten können auch Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Welche Unterlagen werden zur Sterbeanzeige benötigt ?

Die notwendigen Unterlagen zur Beurkundung ergeben sich aus den bisherigen Ereignissen und Umständen. Die folgende Aufzählung kann nicht abschließend sein, da die Umstände individuell sind:

• Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
• ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil
• Urkunden aus dem Stammbuch der Familie zum Nachweis von Namen, Familienstand und Staatsangehörigkeit wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einbürgerungsurkunde, Scheidungsurteil oder eine Familienbuchabschrift vom Standesamt (nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln)

Vor dem Gang zum Standesamt können Sie sich telefonisch über die eventuell schon beim Standesamt vorhandenen Unterlagen informieren

Ausstellung der Sterbeurkunden

Die Sterbeurkunden werden nach Beurkundung des Sterbefalles erstellt. Zur Vorlage bei der Krankenkasse, der Rentenstelle und dem Versorgungs- und Sozialamt erhalten Sie die Urkunden gebührenfrei. Diese sind zweckgebunden. Für weitere Sterbeurkunden zur Vorlage zum Beispiel bei Versicherungen, Geldinstituten oder zur Einlage im Stammbuch beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 7,00 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde halbiert sich die Gebühr.

Informationen zur Ausstellung von Sterbeurkunden zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Sie unter der Rubrik Lebenslage, Urkundenbestellung.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung

Ansprechpartner beim Standesamt

Anita Zehentbauer
Hauptamt - Standesamt
Zimmer 603
Telefon: 07525/934105
Telefax: 07525/934103
eMail: anita.zehentbauer@aulendorf.de

Berthold Halder
Hauptamt - Standesamt
Zimmer 604
Telefon: 07525/934108
Telefax: 07525/934103
eMail: berthold.halder@aulendorf.de

Für Fragen rund um die Bestattung wenden Sie sich bitte an das Hauptamt – Friedhofsverwaltung, Frau Sonntag, Teefon. 07525/934106,
E-Mail: heike.sonntag@aulendorf.de

Nähere Auskünfte über weitere Formalitäten im Zusammenhang mit einem Sterbefall erhalten Sie auch über das Landesportal Baden-Württemberg, Lebenslage Sterbefall.

 
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