Sterbefall
Ein Sterbefall ist eingetreten. Was ist zu tun ?
Der erste Schritt ist sofort den nächsten erreichbaren Arzt
zu rufen.
Von diesem erhalten Sie dann nach Feststellung des Todes und
der Durchführung der Leichenschau die notwendigen Unterlagen
(Todesbescheinigung –nichtvertraulicher Teil (Blatt A und
B) vertraulicher Teil (Blatt 1 und 2) zur Sterbeanzeige.
Diese muss spätestens am darauffolgenden Werktag (Samstag
ausgenommen) beim zuständigen Standesamt erfolgen. Für
die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig
in dessen Amtsbezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Zur Anzeige sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge
verpflichtet:
1. das Familienoberhaupt
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
3. jede Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall
aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Bei nichtnatürlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Fremdeinwirkung
oder ungeklärter Todesursache) ist die Polizei spätestens
vom Arzt hinzuzuziehen. Die Sterbeanzeige und die Freigabe zur
Bestattung erfolgt dann von der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Bei einem Sterbefall in einer öffentlichen Einrichtung (z.
B. Krankenhaus, Altenheim) ist die Sterbeanzeige von der dortigen
Verwaltung beim zuständigen Standesamt des Ereignisortes
vorzunehmen.
Zur Erledigung aller Formalitäten können auch Bestattungsunternehmen
beauftragt werden.
Welche Unterlagen werden zur Sterbeanzeige benötigt
?
Die notwendigen Unterlagen zur Beurkundung ergeben sich aus den
bisherigen Ereignissen und Umständen. Die folgende Aufzählung
kann nicht abschließend sein, da die Umstände individuell
sind:
• Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
• ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher
und nichtvertraulicher Teil
• Urkunden aus dem Stammbuch der Familie zum Nachweis von
Namen, Familienstand und Staatsangehörigkeit wie zum Beispiel
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einbürgerungsurkunde, Scheidungsurteil
oder eine Familienbuchabschrift vom Standesamt (nicht mit dem
Stammbuch zu verwechseln)
Vor dem Gang zum Standesamt können Sie sich telefonisch
über die eventuell schon beim Standesamt vorhandenen Unterlagen
informieren
Ausstellung der Sterbeurkunden
Die Sterbeurkunden werden nach Beurkundung des Sterbefalles erstellt.
Zur Vorlage bei der Krankenkasse, der Rentenstelle und dem Versorgungs-
und Sozialamt erhalten Sie die Urkunden gebührenfrei. Diese
sind zweckgebunden. Für weitere Sterbeurkunden zur Vorlage
zum Beispiel bei Versicherungen, Geldinstituten oder zur Einlage
im Stammbuch beträgt die Gebühr für die erste Urkunde
7,00 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde
halbiert sich die Gebühr.
Informationen zur Ausstellung von Sterbeurkunden zu einem späteren
Zeitpunkt erhalten Sie unter der Rubrik Lebenslage,
Urkundenbestellung.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur
Verfügung
Ansprechpartner beim Standesamt
Anita Zehentbauer
Hauptamt - Standesamt
Zimmer 603
Telefon: 07525/934105
Telefax: 07525/934103
eMail: anita.zehentbauer@aulendorf.de
Berthold Halder
Hauptamt - Standesamt
Zimmer 604
Telefon: 07525/934108
Telefax: 07525/934103
eMail: berthold.halder@aulendorf.de
Für Fragen rund um die Bestattung wenden Sie sich bitte
an das Hauptamt – Friedhofsverwaltung, Frau Sonntag, Teefon.
07525/934106,
E-Mail: heike.sonntag@aulendorf.de
Nähere Auskünfte über weitere Formalitäten
im Zusammenhang mit einem Sterbefall erhalten Sie auch über
das Landesportal
Baden-Württemberg, Lebenslage Sterbefall.
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