Rentenanträge
Allgemeine Informationen
Haben Sie als Versicherte/r der gesetzlichen Rentenversicherung
oder als Hinterbliebene/r eines solchen Versicherten einen Anspruch
auf Rente?
Dann dürfen Sie gewiss sein, dass sie diese Rente - bei
Vorliegen der Voraussetzungen - auf Antrag auch erhalten.
Sie haben ein Recht auf Rente, das durch zumeist langjährige
Beitragszahlungen erworben wurde. Andererseits obliegt Ihnen als
Rentenantragsteller eine gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht:
Sie sind zur Angabe aller Tatsachen und Beweismittel verpflichtet,
die Ihre Versicherungsanstalt - zusätzlich zu den bereits
in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten - zur Entscheidung
über den Rentenantrag benötigt.
Wer ist zur Antragstellung berechtigt ?
Im Regelfall werden Sie selbst Ihren Rentenantrag stellen.
Sie müssen allerdings das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Sollten Sie allerdings verhindert sein, so beauftragen Sie Ihren
Ehegatten, Ihre geschäftsfähigen Kinder oder eine sonstige
Person Ihres Vertrauens.
Wie wird der Rentenantrag gestellt ?
Die erforderlichen Rentenantragsformulare können
Ihnen beim Bürgerbüro der Stadt Aulendorf ausgehändigt
werden oder Sie vereinbaren einen Termin zur Antragsaufnahme.
Im Bürgerbüro können
Unterlagen kopiert und bestätigt werden.
Notwendige Unterlagen
letzter
Versicherungsverlauf
Ausweis
oder Pass
Bankverbindung
Nachweis
über berufliche Ausbildung (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief)
Geburtsurkunde
Geburtsurkunde
der Kinder bzw. Familienstammbuch
Aufenthaltsbestätigungen
der Kinder (für die ersten 10 Jahre der Kinder)
Schulbescheinigungen
(ab dem 17.Lebensjahr)
Altersteilzeitvertrag
Nachweis
über Bezug von Arbeitslosengeld
Sterbeurkunde
letzte
Rentenmitteilung
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Ansprechpartner im Bürgerbüro
hier
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