Auskunftssperre
Allgemeine Informationen
Eine Auskunftssperre kann eingetragen werden, wenn ein berechtigtes
Interesse des Betroffenen vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn dem Betroffenen oder
einer anderen Person aus der Auskunft eine Gefahr für Leben,
Gesundheit, persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige
Belange entstehen kann.
Notwendige Unterlagen
Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses z. B. Polizeianzeige,
Schreiben des Rechtsanwaltes, etc.
Gebühren
Hierfür fällt keine Gebühr an.
Rechtliche Grundlagen
Meldegesetz
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
Ansprechpartner/innen
Bürgerbüro
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