Geburt Geburtsanzeige Jede Geburt ist innerhalb
einer Woche dem örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für
die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt zuständig in dessen Amtsbezirk
die Geburt eingetreten ist. Hausgeburten Für
alle häuslichen Geburten oder Geburten auf dem Gemeindegebiet der Stadt Aulendorf
ist das Standesamt Aulendorf für die Geburtsbeurkundung zuständig.
Folgende
Personen sind in dieser Reihenfolge verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten
Woche anzuzeigen
der Vater des Kindes
die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet
ist die Mutter,
sobald sie zur Anzeige imstande ist Welche Unterlagen werden zur Geburtsanzeige
benötigt ? Als Nachweis für die Geburt legen Sie bitte eine Geburtsbescheinigung
der Hebamme oder des Arzt vor, die bei der Geburt zugegen waren. Die Anzeige zur
Geburt muss persönlich vorgenommen werden. Als Nachweis zur Person des Anzeigenden
ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Vor dem Gang zum Standesamt
können Sie sich telefonisch über die bereits beim Standesamt vorhandenen
Unterlagen informieren.
Geburten in öffentlichen oder privaten Kliniken
und Einrichtungen
Bei einer Geburt in einer öffentlichen Einrichtung
wird die Anzeige vom Leiter oder den dazu ermächtigten Personen der Einrichtung
vorgenommen. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die jeweilige Verwaltung
der öffentlichen Einrichtung.
Für weitere Informationen rund um das Thema
Geburt, wenden Sie sich bitte an das
Landesportal
Baden-Württemberg, Lebenslage "Geburt" oder direkt an das Standesamt
Aulendorf. Informationen zu späteren Bestellungen von
Geburtsurkunden finden sie unter der Lebenslage
Urkundenanforderung
Ansprechpartner beim Standesamt Anita Zehentbauer
Hauptamt - Standesamt Zimmer 603 Telefon: 07525/934105 Telefax: 07525/934103
E-Mail: anita.zehentbauer@aulendorf.de |