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Geburt

Geburtsanzeige
Jede Geburt ist innerhalb einer Woche dem örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt zuständig in dessen Amtsbezirk die Geburt eingetreten ist.

Hausgeburten

Für alle häuslichen Geburten oder Geburten auf dem Gemeindegebiet der Stadt Aulendorf ist das Standesamt Aulendorf für die Geburtsbeurkundung zuständig.

Folgende Personen sind in dieser Reihenfolge verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche anzuzeigen
der Vater des Kindes
die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist
Welche Unterlagen werden zur Geburtsanzeige benötigt ?

Als Nachweis für die Geburt legen Sie bitte eine Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arzt vor, die bei der Geburt zugegen waren. Die Anzeige zur Geburt muss persönlich vorgenommen werden. Als Nachweis zur Person des Anzeigenden ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Vor dem Gang zum Standesamt können Sie sich telefonisch über die bereits beim Standesamt vorhandenen Unterlagen informieren.

 
Geburten in öffentlichen oder privaten Kliniken und Einrichtungen
Bei einer Geburt in einer öffentlichen Einrichtung wird die Anzeige vom Leiter oder den dazu ermächtigten Personen der Einrichtung vorgenommen. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die jeweilige Verwaltung der öffentlichen Einrichtung.

Für weitere Informationen rund um das Thema Geburt, wenden Sie sich bitte an das Landesportal Baden-Württemberg, Lebenslage "Geburt" oder direkt an das Standesamt Aulendorf.

Informationen zu späteren Bestellungen von Geburtsurkunden finden sie unter der Lebenslage Urkundenanforderung

Ansprechpartner beim Standesamt

Anita Zehentbauer
Hauptamt - Standesamt
Zimmer 603
Telefon: 07525/934105
Telefax: 07525/934103
E-Mail: anita.zehentbauer@aulendorf.de

 
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