Beim Bürgerbüro erhalten Sie für leibliche Kinder,
die bei uns wohnhaft sind eine steuerliche Lebensbescheingung.
Diese wird benötigt um einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte
eintragen zu lassen.
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde vom Kind oder Vaterschaftsanerkennung.