Lohnsteuerkarten
Ab dem Jahr 2011 werden keine herkömmlichen Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt.
Diese werden ersetzt durch ein elektronisches Verfahren genannt ELStAM = Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale.
Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise und bedeutet folgendes:
- Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt bis 31.12.2011 gültig.
- Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit – auch im Jahr 2011.
- Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse, Kinderfreibeträgen oder Steuerfreibeträgen ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen ändern zu lassen.
- Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
- Wer für das Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, erhält vom zuständigen Finanzamt statt einer Lohnsteuerkarte eine Ersatzbescheinigung. Ausgenommen sind hiervon ledige Arbeitnehmer, die im Jahre 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Nur in diesem Fall wird keine Ersatzbescheinigung benötigt.
- Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt die notwendigen Daten ab. Als Beschäftigter müssen Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ab 01.01.2012 lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum angeben.
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Sie unter www.elster.de oder bei ihrem zuständigen Finanzamt (Broner Platz 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751/403-0)
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