Gewerbezentralregisterauskunft
Allgemeine Informationen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass,
falls Sie den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, brauchen wir bei der Beantragung die genaue Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen und den Anforderungsgrund.
Gebühren
13,-- €
Führungszeugnis
Es gibt zwei Arten des Polizeilichen Führungszeugnisses
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für private Zwecke (z.B. neuer Arbeitgeber)
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für Behörden (Belegart 0, die genaue Anschrift der Behörde und evtl. deren Aktenzeichen ist anzugeben
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und ggf. Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Die Gebühr hierfür beträgt DM 13,- €.
Schüler, Studenten und Auszubildende haben einen Anspruch auf die Erteilung eines gebührenfreien Führungszeugnisses (Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises erforderlich).
Weiterhin kann ein Führungszeugnis auch wegen ehrenamtlicher Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung wie z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Feuerwehr, Rotes Kreuz usw. gebührenfrei erteilt werden.
Hinweise zum Führungszeugnis
Ansprechpartner/innen
Bürgerbüro
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