Reisepass
Allgemeine Informationen
Ein Reisepass wird benötigt, bei Reisen ausserhalb der
Europäischen Union.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom
Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt
der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass gilt in der Regel ein Jahr. Ein
Reisepass kann nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer nicht verlängert
werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig
geworden, muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden.
Grundsätzlich
werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine
zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten
(für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Gegen eine weitere zusätzliche Gebühr kann man Reisepässe auch
im Expressverfahren beantragen, so dass der neue Pass bereits nach ungefähr
drei bis vier Werktagen vorliegt. Seit
dem 01. November 2005 sind in Deutschland die neuen ePässe eingeführt
worden. Das bedeutet, dass die bisherigen europäischen Reisepässe um
einen Chip ergänzt werden. Auf diesem Chip werden die Personendaten und das
Lichtbild elektronisch gespreichert. Ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen
Daten können Sie duch ein Anzeigegerät ansehen, mit dem die Passbehörde
- Bürgerbüro - ausgestattet ist. Seit dem 01. November 2007 werden zusätzlich
zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Vorteil der neuen Pässe ist, dass sie
alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und für weltweite
Reisen benutzt werden können.
Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet
59,-- €.. Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der Jugendlichen
und jungen Erwachsenen im Alter bis 24 Jahre ausgestellt wird, beträgt die
Gebühr 37,50 €.
Alle bereits ausgegebenen Reisepässe behalten
ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.
Ebenfalls neu ist, dass das einzureichende
Bild ein biometrisches Passbild (Info`s siehe unten) sein muß.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.epass.de.
Verfahrensablauf
Reisepässe
werden nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich
stellen. Ausnahmsweise können Sie sich bei der Abholung des Reisepasses durch
einen Dritten vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben.
Der bisherige Reisepass muß bei der Abholung abgegeben bzw. ungültig
gestempelt werden. Frist/Herstellungsdauer Die Herstellung
dauert ungefähr drei bis vier Wochen. Im Expressverfahren hergestellte
Pässe benötigen für die Bearbeitung ungefähr drei bis vier
Arbeitstage. Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird sofort
ausgestellt. Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder
können Sie sich unter
www.auswaertiges-amt.de
informieren. Notwendige Unterlagen bisheriger amtlicher
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass) aktuelles
biometrisches Passbild
Infos zum Passbild finden Sie auch unter www.bundesdruckerei.de
Die
Biometrietauglichkeit eines Passbildes besteht unter anderem, wenn folgende Kriterien
erfüllt sind:
Bildgröße 35 x 45 mm
Gesichtshöhe 32 – 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt
Frontalaufnahme
Neutraler Gesichtsausdruck
Geschlossene Lippen
Offen und deutlich sichtbare Augen
Scharfes und kontrastreiches Foto
Gleichmäßige Ausleuchtung (ohne Schatten)
Einfarbiger Hintergrund
Das Foto darf nicht geknickt oder verunreinigt sein
Bei Brillenträgern müssen die Augen erkennbar und nicht verdeckt
sein. Geburts- oder Abstammungsurkunde (bzw. Familienstammbuch) Bei
Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von
beiden Elternteilen – soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil
kann sich mit Vollmacht bei der Antragstellung durch den anderen vertreten lassen. Gebühren
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:
32-Seiten
Pass: 59,-- € 32-Seiten-Express-Pass: 91,--€ 48-Seiten-Pass: 81,--
€ 48-Seiten-Express-Pass: 113,-- €
Personen, die das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben:
32-Seiten-Pass: 37,50 € 32-Seiten-Express-Pass:
69,50 € 48-Seiten-Pass: 59,50 € 48-Seiten-Express-Pass: 91,50 €
für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass: 26,-- € Rechtliche
Grundlagen Passgesetz Ansprechpartner/innen
Bürgerbüro
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