Personalausweis
Allgemeine Informationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet,
einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen
Reisepaß verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht. In Ausnahmefällen
kann für Personen unter 16 Jahren ein Personalausweis mit Zustimmung der
Sorgeberechtigten ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises
ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres
gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn
Jahre.
Der vorläufige maschinenlesbare Personalausweis kann für
eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht
verlängert werden. Er dient dazu, die Zeit bis zur Aushändigung des
beantragten Personalausweises zu überbrücken. Spätestens
einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Personalausweis beantragt
werden. Der Personalausweis reicht in der Regel nicht für die Einreise
in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) aus. Weitere
Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten Sie unter
www.auswaertiges-amt.de.
Verfahrensablauf Der Personalausweis wird nur auf
Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich beim Bürgerbüro
stellen. Bei Abholung des Personalausweises ist ausnahmsweise die Vertretung durch
einen Dritten bei vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Der Vertreter
braucht dann eine schriftliche Vollmacht vom Antragsteller. Jugendliche,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis ohne die
Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragen. Frist/Dauer Die
Bearbeitungs- und Herstellungsdauer beträgt ungefähr drei bis
vier
Wochen.
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Notwendige
Unterlagen
Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis
oder Kinderreisepass)
Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Familienstammbuch
biometrisches Lichtbild.
Infos zum Thema Passbild
finden Sie auch unter
www.bundesdruckerei.de,
Gebühren
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