Kinderreisepass
- Kinderausweis
Allgemeine Informationen
Bei Reisen in
das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder unter 16
Jahren ausweisen. Ganz neu gibt es jetzt einen Kinderreisepass. Dieser ersetzt
den früheren Kinderausweis. Der Kinderreisepass muss mit einem
biometrischen Passbild versehen sein. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind
eine Unterschrift leisten, die in den Kinderreisepass eingetragen wird. Der
frühere Kinderausweis behält bis zum Ablauf weiterhin seine Gültigkeit,
jedoch sollte beachtet werden, dass dieser in manchen Ländern nicht mehr
anerkannt wird. Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder
können Sie sich unter
www.auswaertiges-amt.de
informieren. Alte Kinderausweise, die abgelaufen sind, können nicht
mehr verlängert werden. Auch hier muss ein neuer Kinderreisepass
beantragt werden. Notwendige Unterlagen Antrag
Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls eine formlose
Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
Alter Kinderausweis oder Geburtsurkunde des Kindes
aktuelles biometrisches Passbild Infos zu dem Thema Passbild finden Sie auch
unter www.bundesdruckerei.de
gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht
eines
Elternteils z. B. Sorgerechtsbeschluss
Gebühren
Neuausstellung:
13,-- € Verlängerung: 6,-- € Rechtliche Grundlagen
Passgesetz
Ansprechpartner/innen
Bürgerbüro
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