Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrÄndG 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt.
Auf der Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum
31. März bestimmte Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Die Betroffenen können der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich bei dem Bürger- und Gästebüro, Stadt Aulendorf eingereicht werden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Formular für Widerspruch zur Datenübermittlung
Bei Fragen, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürger- und Gästebüros, zur Verfügung (Tel. 07525/934-136 bis 139).
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